Online-Informationsrunden zur GAP

In Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2024 richtet der DBV in Zusammenarbeit mit dem BMEL und Experten aus den Ländern zwei GAP-Online-In-formationsrunden für seine Mitglieder am 14. und 25. März aus. Schwerpunktmäßig wird es um die Themen Konditionalitätspflichten (u.a. GLÖZ8) und Öko-Regelungen 2024 gehen. Die GAP-Online-Informationsrunden fokussieren sich dabei jeweils auf bundesweit gültige Regelungen, Aussagen und Antworten. Entsprechende Informationen zur Teilnahme erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle Hamburg.

Zugangsdaten für BVHH-Mitlgieder in der BVHH Geschäftstelle erhältlich! Auch per Newsletter an alle Mitglieder per Mail verschickt!

Weiterbildung der FA Unternehmerinnen

Info-Runde im FA Unternehmerinnen

Am verganenen Montagabend fand die erste Fortbildung des Fachausschusses Unternehmerinnen statt. Das Thema EU-Agrarförderung wurde von Cristian Gaebel und Franziska Schmieg vorgestellt. Wichtige Inhalte waren der aktuelle politische Stand, wie es nach 2027 weitergeht und welche Baustellen es noch gibt. Jeden Monat wird dem Unternehmerinnen-Netzwerk eine Weiterbildung zu verschiedenen landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Themen angeboten. Die nächste Weiterbildung findet am 26. März zum Thema CO2-Zertifikate statt.

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Reaktionen auf GLÖZ 8 -Entscheidung

Die Bundesregierung hat sich am Donnerstag, 29.02.2024 in letzter Minute und nach intensiven Diskussionen in der Ampel-Koalition darauf verständigt, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausnahme zu GLÖZ 8 (4 % nichtproduktive Flächen) umzusetzen. GLÖZ 8 gilt nun auch erfüllt, wenn auf mindestens vier Prozent der Flächen stickstoffbindende Pflanzen und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden. Beim Anbau von Zwischenfrüchten gilt die Frist vom 15. Oktober 2024 und für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen, davor und danach kann eine Hauptkultur angebaut werden. Sowohl bei Leguminosen als auch Zwischenfrüchten können Landwirte die Ökoregelung 1 in Anspruch nehmen, eine Kombination mit der Ökoregelung 6 (PSM-Verzicht) ist aber ausgeschlossen. Wie viele Landwirte diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen werden, wird neben den Aussaatbedingungen auch von der Verfügbarkeit von Saatgut abhängen. Um die vereinbarte höhere Biodiversitätsleistung der GAP 2023-2027 zu erreichen, will die Bundesregierung mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen Interessensvertretungen ein Gesamtpaket mit Anpassungen bei den Öko-Regelungen und neue Öko-Regelungen auf Grundlage der ZKL-Empfehlungen schnüren. Erste Vorschläge wurden am 29.02.2024 in der Sitzung des Begleitausschusses (BGA-NSP) diskutiert und sollen in den 2. Änderungsantrag zum GAP-SP einfließen. Die Änderungs-Verordnung (GAPDZV) bedarf der Zustimmung des Bundesrates; dies ist für den 22. März 2024 vorgesehen. Harte Kritik gab es von Seiten AbL, DVL, DNR, BUND und Deutschen Umwelthilfe, die auch in der gestrigen Sitzung des BGA-NSP vorgetragen wurde. In der Sitzung wurde auch der erste Leistungsbericht zur Umsetzung des GAP-Strategieplans für das EU-Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Nach Rückmeldung von COPA hat die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten die von der Europäischen Kommission am 13.02.24 vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Vorschläge der EU zu „GLÖZ 8“ auch in Deutschland 1:1 umzusetzen: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden. Wir bewerten es positiv, dass die Bundesregierung und die Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Wir erwarten, dass die Wettbewerbsgleichheit auch bei zukünftig anstehenden politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.“

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