EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie basiert auf alter Rechtsgrundlage

Bauernverband: Neue Düngeverordnung wird ignoriert

Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie ist der Abschluss eines alten und mittlerweile in der Sache überholten Verfahrens und bestätigt damit die Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV). „Das Urteil ist eine – wenn auch detaillierte – Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage, nämlich der düngerechtlichen Vorschriften mit dem Stand von 2006. Es leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung“, betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Der EuGH bestätigt wörtlich, dass nach der Frist der mit Gründen versehenen Stellungnahme der EU-Kommission im Jahr 2014 „später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt“ worden sind.

 

Krüsken wörtlich: „Deutschland hat gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass die EU-Kommission das neue Düngerecht mit den weitreichenden Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren wird.“

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DBV, BLU und BMR setzen sich gegen „Bauernmaut“ zur Wehr

Landwirte und Lohnunternehmer verspüren großen Unmut

Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe nutzen die Straßen mit ihren land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (lof-Fahrzeuge) nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Deswegen waren sie bislang von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das gilt ab dem 1. Juli aber nur noch bedingt, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zusammen mit dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) vom Gesetzgeber, wie bisher landwirtschaftliche Transporte von der Mautpflicht zu befreien.

 

Nach einer Reihe von OVG-Urteilen sind Landwirte nicht mehr von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen für eigene Zwecke oder im Maschinenring nutzen. Um den bisherigen Ausnahmetatbestand wiederherzustellen, dass Landwirte auch dann von der Maut befreit sind, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen nutzen, fordert der DBV zusammen mit dem BLU und dem BMR eine entsprechende Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Gelegenheit dazu bietet das Fünfte Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz. Da ein Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes erst zum 1. Januar 2019 geplant ist, fordern die Agrarverbände bis dahin eine Kulanzfrist. Einzelbetrieblich gesehen kommt notfalls ein Drosseln der lof-Fahrzeuge auf maximal 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in Betracht.

 

Nach dem bestehenden Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ nicht mautpflichtig. Sofern aber ein Entgelt fließt, will das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) diesen Mautbefreiungstatbestand nicht mehr gelten lassen. Auch soll die Mautbefreiung nach BAG-Auffassung an die Befreiung von der Kfz-Steuer gebunden sein. Die Agrarverbände halten hier Korrekturen für zwingend erforderlich, um dem Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.

 

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Erwartetes Urteil des EU-Gerichtshofs zur Nitratrichtlinie basiert nur auf alter Rechtsgrundlage

Verurteilung Deutschlands bezieht sich auf längst abgeschlossenes Kapitel

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Woche wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie keine Überraschung, weil sie sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht bezieht. „Dieses Urteil ist nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle Diskussion nicht relevant“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, mit Blick auf die erwartete Verkündung am 21. Juni 2018. „Da sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die Klage des EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen, handelt es sich bei dem Urteil um Vergangenheitsbewältigung, die ein altes Kapitel abschließt“, betont Krüsken. Deutschland habe gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt würden. Krüsken warnt davor, das Urteil als Kritik an der neuen Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 zu nutzen. „Diese Weiterentwicklung des nationalen Düngerechts und das völlig neue Anforderungsniveau bei der Düngung finden in dem EuGH-Verfahren keine Würdigung. Wer tatsächlich Interesse am Gewässerschutz hat, sollte die Betriebe bei der Umsetzung des neuen Düngerechts unterstützen“, fordert der DBV-Generalsekretär.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass der EuGH mit dem Urteil eine Bewertung zur neuen Düngeverordnung abgibt, die die Anforderungen der Nitratrichtlinie erfüllt und mit der Deutschland im Sinne des Gewässerschutzes gut aufgestellt ist. Die Landwirte in Deutschland setzen seit einem Jahr ein umfassend novelliertes Düngerecht um, das erhebliche Kostensteigerungen sowie Strukturveränderungen zur Folge haben wird.

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Rukwied: EU-Direktzahlungen müssen weiter landwirtschaftliche Einkommen stützen

Erste Bewertung zu den GAP-Vorschlägen der EU-Kommission

Berlin, 01.06.2018

(DBV) Zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Agrarförderung nach 2020 zeigt sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, besorgt: „Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der in wichtigen Punkten in eine falsche Richtung geht. Die Umweltauflagen für die Direktzahlungen sollen deutlich erhöht werden, zugleich wird das Agrarbudget gekürzt. Insgesamt sollen die Direktzahlungen ihre bisherige Funktion der Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen weitgehend verlieren. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten mehr Freiräume für ihre Agrarförderung, was neue Verzerrungen zwischen den EU-Staaten hervorrufen kann. Eine verpflichtende betriebliche Kappung von Direktzahlungen ist der falsche Weg. Und ein durchgreifender Bürokratieabbau ist nicht erkennbar.“

Bauernverbandspräsident Rukwied erwartet in den weiteren politischen Verhandlungen noch wichtige Veränderungen: „Die Direktzahlungen müssen weiter einkommensstützend wirken. Die erste Säule der GAP darf nicht umweltpolitisch überfrachtet werden. Wir erwarten zumindest ein stabiles Agrarbudget, eine behutsame Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und eine wirkliche Vereinfachung. Statt Kappung und Degression halten wir einzig den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen.“

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„Kürzung des EU-Agrarhaushaltes unverständlich angesichts eines Haushaltsplus von 25 Prozent“

Stellungnahme des DBV-Präsidiums zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet die vorgeschlagenen Kürzungen des Agrarhaushaltes im EU-Finanzrahmen 2021-27 sehr kritisch. Die geplanten schmerzhaften Einschnitte in die Gemeinsame Agrarpolitik sind angesichts einer Anhebung des EU-Gesamthaushaltes um etwa 25 Prozent unverständlich und werden der Bedeutung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Europa nicht gerecht. In einer Stellungnahme fordert daher das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes, das Budget für beide Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stabil zu halten. Die Anhebung der EU-Haushaltsgrenze auf 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) ist positiv, aber nicht ausreichend. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemäß Koalitionsvertrag mit Nachdruck für ein stabiles Agrarbudget in beiden Säulen der GAP einzusetzen.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier: www.bauernverband.de/gap-budget-2018.

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Bauernverband zum Weltbienentag

Rukwied: Bienen haben für uns Bauern enorme Bedeutung

(DBV) Bei einer Veranstaltung zum Weltbienentag gemeinsam mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, macht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, deutlich, dass auch die Imkerei Teil der Landwirtschaft ist und Bienen essentiell für alle Bereiche sind: „Bienen und andere Bestäuber haben für uns Bauern eine enorme Bedeutung. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Natur sehr wohl bewusst.“ In einer aktuell vorgestellten Ackerbaustrategie bekennen sich die führenden Verbände der deutschen Landwirtschaft dazu, verstärkt dazu beizutragen, die Artenvielfalt wieder zu erhöhen. „Schon jetzt legen die Landwirte zahlreiche Blühflächen und Bienenweiden an, damit die Insekten Nahrung finden. Das soll noch mehr werden“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Den Dialog mit den Imkern werde man weiter ausbauen und die Möglichkeiten des Greening der Europäischen Agrarpolitik verstärkt nutzen. Man habe mit den Imkern das gemeinsame Interesse, dass zukünftig Hemmnisse für mehr bienenfreundliche Maßnahmen in der Europäischen Agrarpolitik ausgeräumt und Landwirte nicht durch Bürokratie und starre Auflagen ausgebremst werden.

Bundesweit wurden bereits im Jahr 2017 auf rund 260.000 Hektar Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen, brachliegende Flächen und Landschaftselemente angelegt, was über 350.000 Fußballfelder oder 1 x der Fläche des Saarlands entspricht. Zusätzlich werden auf etwa 930.000 Hektar Zwischenfrüchte und Untersaaten angebaut, was über 1,25 Mio. Fußballfelder oder 0,5 x der Fläche Sachsens entspricht und auf 175.000 Hektar Leguminosen, was über 235.000 Fußballfeldern oder Fläche von Berlin, Hamburg und Bremen zusammen gleichkommt.

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DBV fordert Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette

EU-Vorschlag ist erster Schritt, weitere müssen folgen

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zeitnah weitergehende Regelungen, die die Position der Landwirte gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel spürbar stärken. Der DBV warnt vor dem Missbrauch von Nachfragemacht vor allem durch den hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandel. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat deshalb am 15. Mai 2018 eine Erklärung verabschiedet, mit der Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken und zur Stärkung der Verhandlungspositionen der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette gefordert werden.

Über den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken hinaus müssen auch die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen – einschließlich der Genossenschaften – erweitert werden. „Wir müssen noch deutlich weitergehen als die EU-Kommission, um die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken, mit dem Ziel, deren Anteil in der Wertschöpfungskette zu erhöhen“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Zum Hintergrund:

Der Vorschlag der EU-Kommission für EU-weite Mindestregeln gegen unfaire Handelspraktiken wird in den kommenden Monaten vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beraten. Mit einer Verbotsliste sollen konkret definierte unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verhindert werden, z.B. Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und Verbot nachträglicher einseitiger und rückwirkender Änderungen von Liefervereinbarungen. Die Durchsetzung der Mindeststandards soll für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben werden. Nach Einschätzung des DBV muss im weiteren Verfahren kritisch geprüft werden, ob die vorgenannte Verbotsliste für unlautere Handelspraktiken ausreichend ist. Nicht nachvollziehbar ist für den DBV die vorgesehene Beschränkung auf kleinere und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 250 Mitarbeiter). Nach Einschätzung des DBV steht grundsätzlich die gesamte Lebensmittelwirtschaft unter dem erheblichen Verhandlungsdruck der hochkonzentrierten Handelsketten, der in die vorgelagerten Stufen durchgereicht wird und letztendlich zu Lasten der Erzeuger geht. Der DBV wird sich daher im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses nachdrücklich für entsprechende Korrekturen einsetzen.

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Bauernverband zu europaweitem Vergleich von Nitratgehalten im Grundwasser

Hemmerling: Vergleiche nur bedingt aussagefähig

(DBV) „Europaweite Vergleiche zu Nitratgehalten im Grundwasser sind nur bedingt aussagefähig. Auch die EU-Kommission kritisiert die geringe Vergleichbarkeit der Daten zu den Nitratgehalten aufgrund von Unterschieden in den Messnetzen und fordert eine Harmonisierung der Messnetzmethodik“, kommentiert Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), aktuelle Berichte über Nitratgehalte im europäischen Grundwasser. Zudem liege die Messstellendichte in Deutschland nur bei rund einem Viertel des EU-Durchschnitts. Für eine repräsentative Darstellung der Nitratwerte im Grundwasser in Deutschland sollte ferner das große Nitratmessnetz für die Europäische Umweltagentur verwendet werden. Danach werde der Nitratschwellenwert in Deutschland nicht bei 28, sondern nur bei 18 Prozent der Messstellen überschritten. Der aktuelle Nitratbericht Deutschland aus dem Jahr 2016 bestätigt zudem, dass bei dem EU-Nitratmessnetz in Deutschland an 72 Prozent der Messstellen stabile oder fallende Gehalte an Nitrat festzustellen sind.

Autor                             Deutscher Bauernverband

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Milchmarkt: Interventionsbestände schnell und marktunschädlich abbauen

Milchbauernpräsident Karsten Schmal appelliert an EU-Agrarkommissar Phil Hogan

(DBV) „Nach der Milchpreiskrise der Jahre 2015 und 2016 befinden sich derzeit in der Europäischen Union rund 380.000 Tonnen Magermilchpulver in den öffentlichen Lagerbeständen. Diese belasten den Milchmarkt.“ Das betonte der Milchbauern-präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Karsten Schmal, im Gespräch mit EU-Agrarkommissar Phil Hogan in Brüssel.

Magermilchpulver werde bereits deutlich unterhalb des Interventionspreisniveaus gehandelt, verdeutlichte Schmal gegenüber Hogan. „Das schlägt sich auf die Erzeugerpreise nieder“, mahnte der Milchbauernpräsident und verwies auf praktikable Vorschläge der französischen Regierung zum beschleunigten Abbau der Lagerbestände. „Der Ball liegt nun im Feld der EU-Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten haben realistische Optionen zum beschleunigten Abbau der Lagerbestände aufgezeigt, erläuterte Schmal.

„Die EU-Kommission sollte die Möglichkeit schaffen, dass aus den öffentlichen Lagerbeständen auch frischere Ware wieder auf den Markt gelangen kann“, so Schmal. Diese hätte für die Ernährungswirtschaft einen höheren Wert als Ware, die mittlerweile älter als zwei Jahre ist. Eine weitere Maßnahme des französischen Vorschlages sehe die Verwendung von Magermilchpulver als Eiweißquelle für die Tierernährung vor. Entsprechend appellierte Schmal an Hogan, die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, um Magermilchpulver aus der Intervention auch in Mischfuttermitteln einzusetzen. Auch die vermehrte Abgabe an Bedürftige innerhalb der EU sollte aus Sicht des Milchbauernpräsidenten geprüft werden. Diese Regelung werde derzeit jedoch aufgrund ungünstiger Marktpreise nicht wahrgenommen, gab Schmal zu bedenken, und schlug Hogan daher vor, die Möglichkeit zu schaffen, Interventionsware zu verarbeiten und Lebensmittel direkt an Bedürftige weiterreichen zu können. Die EU-Institutionen sollten ebenfalls in Betracht ziehen, so ein weiteres Anliegen von Schmal, für Krisenregionen in Drittstaaten die Lebensmittelversorgung mit verarbeitetem Magermilchpulver aus der Intervention zu verbessern. Die Vereinten Nationen haben vor kurzem signalisiert, dass Milchpulver aus der EU als akute Nothilfe hochwillkommen sei.

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Grünland braucht in diesem Jahr besondere Pflege

Pressedienst LV Niedersachsen am 12.04.2018

L P D – In der ersten Aprilwoche war es endlich soweit: In Ganz Niedersachsen wurde die Temperatursumme von 200° Celsius erreicht. Diese Summe steht für den Vegetationsbeginn. „Die Natur ist in diesem Jahr zwei Wochen später dran, die meisten Flächen sind noch zu nass für den Weideaustrieb“, erklärt Karsten Padeken gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Der Landwirt und Vorsitzende des Niedersächsischen Grünlandzentrums hat wie alle Grünlandbauern in diesem Jahr alle Hände voll zu tun, um die anstehenden Arbeiten auf den Wiesen und Weiden rechtzeitig erledigen zu können. „Die Nässe im Herbst hat dazu geführt, dass die Weidetiere viel kaputtgetreten haben. Auch unsere Maschinen haben Spuren hinterlassen. Dies müssen wir nun alles beseitigen“, sagt Padeken. Viele Flächen seien aber immer noch zu nass und für Pflegearbeiten nicht befahrbar.

Soweit dies möglich war, haben die Landwirte bereits Gülle ausgebracht. Um dem neuen Aufwuchs beste Startbedingungen zu geben, wird Moos entfernt und die Grasnarbe belüftet – dafür kommt der Wiesenstriegel zum Einsatz. Er beseitigt Unebenheiten und Maulwurfshügel. „In diesem Jahr müsste das Grünland wegen der vielen Tritt- und Spurschäden vor allem gewalzt werden, aber das ist zurzeit einfach noch nicht möglich“, sagt Padeken. Er geht zudem davon aus, dass überdurchschnittlich viel Flächen nach- oder neu angesät werden müssen, weil die anhaltende Nässe Schaden an der Grasnarbe hinterlassen hat. Diese Schäden sind mit Striegel, Schleppe und Walze nicht überall zu beheben. Außerdem müssen einige Flächen noch gemulcht werden, weil das Gras im Herbst nicht geerntet werden konnte und diese alten Reste nun den neuen Aufwuchs stören. Der Landwirt aus der Wesermarsch rechnet damit, dass die meisten Kühe etwa in der zweiten Aprilhälfte wieder auf die Weide wechseln können. Bis dahin dürften die Grünlandbauern die anstehenden Frühjahrarbeiten erledigt haben. (LPD 28/2018)

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