DBV: GAK-Erweiterung erfordert höheren Mitteleinsatz

DBV-Pressemitteilung vom 12.12.16

Erweiterung darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen

(DBV) Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv. Der DBV betont jedoch erneut, dass für die zusätzlichen Maßnahmen mehr Mittel notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe die in 2016 begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue Maßnahmen eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel von 30 Millionen Euro (2016) und 10 Millionen Euro (2017) sind daher aus Sicht des DBV zwar ein wichtiger erster Schritt. Doch weitere Aufstockungen der Finanzmittel müssten folgen.

Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören Projekte wie „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, die 2016 durch einen Umlaufbeschluss des PLANAK zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 bereits förderfähig wurden. Dazu kommen nunmehr ab 2017 die „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, wozu die Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund und Ähnlichem zählen. Ausdrücklich begrüßt der DBV den Beschluss des PLANAK, die Förderung gemeinschaftlicher Beregnungsanlagen fortzusetzen

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Arbeitswertnachweis 2016

Pressemitteilung der SVLFG vom 12.12.16

Daten an LBG bis 11. Februar melden!

Ab Mitte Dezember versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird.

Mit diesem Formular bittet die LBG wie jedes Jahr um Übermittlung der zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten:

  • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer und Gesellschafter im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der vom Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der Beschäftigten und Aushilfen mit den geleisteten Arbeitsstunden und dem in 2016 gezahlten Bruttoarbeitsentgelt.

Nachzuweisen sind ferner die Arbeitstage der unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen, die Arbeitsstunden der Praktikanten und der 1-Euro-Jobber mit dem errechneten Mindestentgelt sowie die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen des Jahres 2016.

Nebenunternehmen – Änderung zum Vorjahr

Ab dem Jahr 2016 werden die Daten für Nebenunternehmen nicht mehr mit einem separaten Fragebogen erhoben. Sofern die Zuständigkeit der LBG ebenfalls für einen gewerblichen Nebenbetrieb, zum Beispiel Einzelhandel oder Tiefbau, gegeben ist, sind die Arbeitstage aller dort tätigen Personen in einer Summe in dem dafür vorgesehenen Meldeblock im Arbeitswertnachweis einzutragen. Sofern Pferdehaltung als Nebenunternehmen betrieben wird, ist als Berechnungsgrundlage die Anzahl (durchschnittlicher Jahresbestand) der Tiere anzugeben.

Extranet – die schnelle, sichere und portosparende Übermittlung

Wie bisher haben Produktions- und Dienstleistungsbetriebe der ehemaligen BG für den Gartenbau unverändert die Möglichkeit, die Arbeitswerte bequem über das Internet an die LBG zu übermitteln. Für alle anderen Mitglieder wird diese Möglichkeit aktuell geprüft.

In dem kennwortgeschützten Bereich können die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten online gemeldet werden. Die einfache und bedienerfreundliche Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist unter www.svlfg.de > Extranet zu erreichen.

Sofern noch keine Zugangsdaten vorhanden sind, können diese dort direkt bei der SVLFG angefordert werden.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Umsetzung des nationalen Hilfsprogramms für Milchbauern erkennbar

DBV-Pressemitteilung vom 09.12.16

DBV informiert über Milchsonderbeihilfe

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen für Milchbauern zur Verfügung gestellt, mit denen die derzeit erkennbaren Details für die nationale Milchsonderbeihilfe beschrieben werden. Diese wird voraussichtlich von Februar bis April 2017 in die Umsetzung kommen, wenn der Bundesrat am 16. Dezember 2016 die dafür nötigen Beschlüsse fasst. Auf Grund des vorgesehenen äußerst ambitionierten Zeitplans informiert der DBV schon heute über die derzeit erkennbaren Details des Programmes, um interessierten Landwirten eine fristgerechte Antragstellung zu erleichtern.

Ab Beginn des neuen Jahres werden Landwirte voraussichtlich bis zum 16. Januar 2017 die Möglichkeit erhalten, einen Beihilfeantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Milchbauern, die im Zeitraum von Februar bis April 2017 ihre Milchanlieferung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht steigern, erhalten vollen Zugang zur Beihilfe.

Der DBV begrüßt, dass die Europäische Union und der Bund insgesamt 116 Millionen für ein Programm zur Unterstützung der deutschen Milchproduzenten zur Verfügung gestellt haben.

Die Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch.

 

EU-Naturschutz muss Belange der Landwirte mehr berücksichtigen

DBV-Pressemitteilung vom 08.12.16

Aktionsplan für bessere Umsetzung von NATURA 2000

(DBV) Die EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien NATURA 2000, will die beiden europäischen Naturschutz-Richtlinien aber nicht zusammenlegen. Auch aus Sicht der Landwirtschaft ist die Umsetzung dringend verbesserungsbedürftig, bekräftigte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des Fitness-Checks zu den NATURA 2000-Richtlinien durch die EU-Kommission. Vor allem im Sinne einer Kooperation mit der Landwirtschaft, bei der Einbindung von Bürgern in die Planungen und der Verbesserung der Rechtssicherheit für die Landnutzer sieht der Bauernverband Handlungsbedarf.

Der von der EU-Kommission jetzt angekündigte Aktionsplan – unter anderem mit Leitlinien zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien – müsse die Probleme aufgreifen, um nicht über die betroffenen Menschen hinweg Natur und Arten zu schützen. Auch Naturschutz sollte vielmehr mit den Bürgern und Landnutzern gestaltet werden, mahnte der DBV. Die Landwirte erwarteten deshalb auch von den Naturschützern, dass sie sich einer kritischen Analyse der bisherigen Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts nicht verweigerten. Der erfolgreiche Weg von Kooperationen mit den Land- und Forstwirten dürfe nicht verlassen werde.

Der DBV erinnerte daran, dass der bisherige Vollzug der NATURA 2000-Richtlinien bei vielen Landnutzern zu Frustrationen und Vertrauensverlust geführt habe, unter anderem aufgrund von Rechtsunsicherheit und fehlender Kooperation. Denn die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft könne man nur mit den Bauern schützen. Dies werde durch das strenge Schutzregime der europäischen Naturschutzrichtlinien mit Einschränkungen der Bewirtschaftung und der Entwicklungsmöglichkeit der Betriebe verhindert, ebenso wie durch eine fehlende Einbeziehung der Landwirte in die Planungen oder durch den unzureichenden finanziellen Ausgleich.

Der DBV schlägt deshalb erneut vor, bei der Umsetzung von NATURA 2000 in Zukunft stärker auf Kooperation mit den Landnutzern zu setzen als auf Auflagen und Verbote. Andernfalls gingen die Landnutzer als Partner des Naturschutzes verloren und die Akzeptanz bei Bürgern und Landnutzern werde gefährdet, befürchtet der Bauernverband.

Öko-Beauftragter des DBV: Revisionsverfahren der EU-Ökoverordnung einstellen

DBV-Pressemitteilung vom 08.12.16

Bassewitz sieht den Trilog zur Reform als gescheitert an

(DBV) Der Öko-Beauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Heinrich Graf von Bassewitz, begrüßte, dass der Berichterstatter des Europa-Parlaments heute die Revision der EU-Ökoverordnung für vorerst gescheitert erklärt hat. Angesichts der festgefahrenen Trilog-Situation zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Agrarrat fordert Bassewitz die endgültige Rücknahme der Revision der EU-Ökoverordnung. In drei Jahren Debatte sei es nicht gelungen, einen Kompromiss zu finden, der geeignet sei, die Ökolandbaupraxis zu verbessern. Im Gegenteil, die Pläne zu Sondergrenzwerten der EU-Kommission und der slowakischen Ratspräsidentschaft hätten die Koexistenz zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft in Frage gestellt, unterstrich Bassewitz. Die Sondergrenzwerte würden den Ökolandbau in weiten Teilen Europas unmöglich machen.

Im zuletzt diskutierten Kompromisspapier gäbe es kaum noch Fortschritte, eher Rückschritte bei wichtigen technischen Vorschriften. Notwendig sei die Klärung drängender Grundfragen wie die der sicheren Verfügbarkeit von Saatgut, Zuchttieren und Eiweißfutter für die Ökobauern. Dies dürfe nicht auf die jahrelange Arbeit in Dutzenden von Ausführungsbestimmungen verschoben werden. Sonst schaffe man keine Rechtssicherheit für den Ökolandbau, betonte Bassewitz. „Es ist endlich an der Zeit, die bestehende und in weiten Teilen gut funktionierende Öko-Verordnung weiterzuentwickeln und den untauglichen Kommissionsentwurf zu beerdigen. Der beim Reformversuch gewählte Ansatz ist von Anfang an verfehlt und praxisuntauglich gewesen“, so der Öko-Beauftragte des DBV.

Das Ziel einer Weiterentwicklung müsse nach Überzeugung von Bassewitz sein, Fortschritte in der Nachhaltigkeit auch im Ökolandbau anzuregen und die Zusammenarbeit in der Kontrollarbeit in der EU zu verbessern. Es sei eine Sackgasse, Bio zum Selbstzweck für eine kleine Marktnische und wenige Verbraucher zu erklären. Rückstandsfreie Erzeugung sei in Europa in weiten Teilen unmöglich und würde das Ende des Ökolandbaus als Modell für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bedeuten, erklärte der DBV-Beauftragte von Bassewitz.

Bauernverband begrüßt Einstieg in steuerliche Gewinnglättung

DBV-Pressemitteilung vom 01.12.16

Bundestag beschließt Unterstützungspaket

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die heute im Bundestag verabschiedete einkommensteuerliche Tarifglättung für landwirtschaftliche Einkünfte begrüßt. „Mit der Gewinnglättung setzt die Große Koalition ihre Ankündigung um, bäuerliche Betriebe auch steuerlich zu entlasten und so Liquidität in den Betrieben zu halten“, erklärte der Vorsitzende des Steuerpolitischen Ausschusses des DBV und Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes Bernhard Conzen.

Zu kritisieren sei allerdings, dass die Regelungen zur Gewinnglättung nicht auch juristischen Personen zugutekomme und auf neun Jahre befristet wurde. „Klima- und marktbedingte Schwankungen landwirtschaftlicher Erträge treffen unsere bäuerlichen Betriebe dauerhaft und unabhängig von der Rechtsform, in der sie betrieben werden“, so Conzen. Dennoch sei die Regelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Jetzt müssen auch die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und der im Milchmarktsondermaßnahmengesetz enthaltenen Steuerglättung am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen!“. Conzen erinnerte daran, dass die Länder die Bundesregierung zuletzt im Sommer aufgefordert hatten, das betriebliche Risikomanagement in der Landwirtschaft steuerlich zu unterstützen.

Bundesagrarhaushalt 2017 setzt positive Zeichen für die Landwirtschaft

DBV-Pressemitteilung vom 24.11.16

Unterstützung muss rasch bei den Betrieben ankommen

(DBV) Der vom Bundestag am 24. November abschließend beratene Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) für das Jahr 2017 beinhaltet aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) viele Elemente, die die Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Positiv bewertet der DBV den erhöhten Bundeszuschuss zur Unfallversicherung sowie die vorgesehenen speziellen Finanzhilfen für Milchviehhalter. Auch die deutliche Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Aufstockung der GAK-Mittel, der Ausbau des Anreizprogramms „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, des Bundesprogramms Ökolandbau sowie der hohe Mittelzuwachs für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) setzen Zeichen, die der landwirtschaftliche Berufsstand anerkennt. Ebenso begrüßt der DBV die Einführung eines Bürgschaftsprogramms zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DBV bei der Neuregelung für die steuerliche Gewinnglättung, für die bereits 50 Millionen Euro angesetzt sind. Die Große Koalition muss diese Lösung jetzt unverzüglich entscheiden und auf den Weg bringen, damit die geplante Entlastung auf den Betrieben auch tatsächlich zügig ankommt. Kritisch sieht der DBV auch die hohe „globale Minderausgabe“ von gut 57 Millionen Euro, die im Einzelplan 10 im Laufe des Jahres 2017 „erwirtschaftet“ werden müssen.

Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben stehen im Bundesagrarhaushalt 2017 58 Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der DBV bedauert, dass diese Mittel an ein einzelbetriebliches Mengenregime gebunden sind und viel zu spät kommen. Die in diesem Jahr begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des GAK-Förderspektrums erfordert entsprechend höhere Mittelansätze und darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue GAK-Maßnahmen vorgesehenen Mehrmittel in 2016 von 30 Millionen Euro und in 2017 von zusätzlichen 10 Millionen Euro sind daher aus DBV-Sicht ein wichtiger erster Schritt. Weitere Mittelaufstockungen sollten folgen.

Die Aufstockung des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BuLE) von bislang 10 auf 55 Millionen Euro in 2017 stellt hohe Erwartungen an die Umsetzung. Gefordert sind nun innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen. Der „Experimentierkasten“ BuLE muss dabei auch vollumfänglich die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen.

Der Agrarhaushalt hat 2017 ein Volumen von 6,0 Milliarden Euro, 407 Millionen Euro oder gut 7 Prozent mehr als in 2016. 100 Millionen Euro, die bislang im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für den GAK-Hochwasserschutz verankert waren, sind jetzt im Einzelplan 10 veranschlagt. Insgesamt knapp 50 Millionen Euro entfallen auf Investitionen in die Forschung von Hochseefischerei. Auch der gesundheitliche Verbraucherschutz erfährt eine Etataufstockung, und zwar um 15 Millionen Euro. Die Innovationsförderung steigt von 39 auf 53 Millionen Euro. Die Zuschüsse für das Bundesprogramm Ökolandbau werden um 3 auf 20 Millionen Euro erhöht.

DBV: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung

DBV-Pressemitteilung vom 23.11.16
Umsetzung der NERC-Richtlinie muss negative Folgen für die Tierhaltung abmildern

(DBV) „Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland enorme, teils kaum zu bewältigende Herausforderungen zu. Die Reglungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NERC-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, sieht der DBV eine massive und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung in den europaweit sehr unterschiedlichen Vorgaben zur Minderung der Ammoniak-Emissionen. „Es ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniak-Emissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat“, so Krüsken. Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren, der Durchschnitt der EU-Länder liegt bei 19 Prozent.

Zwar konnte im Rahmen der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission die überzogene ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46 Prozent verhindert werden. Auch die Streichung von Methan aus der NERC-Richtlinie sei richtig, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu vermeiden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak mehr als ambitioniert und berge gerade für tierhaltende Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.

„Vor allem ist kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl wird also zu Lasten der Tierhaltungen gelöst“, betonte Krüsken. „Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss jetzt zwingend mit einer Förderung für emissionsmindernde Technologien einhergehen, um die Folgen für die Tierhaltung zumindest abzumildern“. Die Richtlinie schaffe ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit Fördermitteln zu unterlegen. Dies betreffe etwa die Bereiche des Stallbaus, der Tierfütterung sowie der Lagerung und Ausbringung von Gülle. „Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts. Die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer Betriebe ist dringend erforderlich, damit die deutsche Landwirtschaft und Tierhaltung gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen gerät“, forderte Krüsken.

Frische Produkte Online zum Verbraucher

DBV-Pressemitteilung 23.11.16

DBV-Fachgespräch am 24. Januar 2017 in Berlin

(DBV) Unter dem Motto: „Frische Produkte Online zum Verbraucher“ veranstaltet der Deutsche Bauernverband (DBV) am 24. Januar 2017 von 10:30 bis 16:30 Uhr ein Fachgespräch am Rande der Grünen Woche im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin.

Die Online-Vermarktung von frischen Erzeugnissen von Milch, Fleisch und Wurst über Fisch bis hin zu Obst und Gemüse gewinnt immer mehr Aufmerksamkeit bei Handel und Verbrauchern. Die Digitalisierung kann auch im Lebensmittelhandel die bestehenden Geschäftsmodelle grundlegend verändern. Auf seinem Forum wird sich der DBV mit diesen neuen Absatzkanälen intensiv auseinandersetzen. Anlässlich des Fachgespräches wird eine Analyse der zukünftigen Entwicklungen des Onlinehandels mit Frischprodukten vorgestellt.

Namhafte Experten der Digitalisierung und des Onlinehandels werden die Möglichkeiten dieses Absatzweges diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der Verbraucher wie Marktanalysten, der Wissenschaft sowie der Verbände des Versand- und Lebensmittelhandels bis hin zu den Erzeugerorganisationen. Praxisbeispiele aus dem ländlichen Raum runden das Fachgespräch ab.

Die Details des Programms sind unter www.bauernverband.de/online-vermarktung2017 abrufbar. Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 Euro. Anmeldung unter http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/onlinefachgespraech (bitte Google Chrome verwenden) ab sofort bis zum 10. Januar 2017 möglich.

Tierhalter brauchen intensiveren Verbraucher-Dialog

Bilanz der i.m.a-Messebeteiligung an der „EuroTier“ 2016

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(Berlin, 21. November 2016) Für den i.m.a e.V. war die Beteiligung an der „EuroTier“ 2016 erneut ein kommunikativer Erfolg. Sowohl hunderte Schüler als auch der Berufsstand nutzten von der Wissens-Rallye auf dem Messegelände bis zur Fachtagung des Projekts „EinSichten in die Tierhaltung“ die vielfältigen Angebote des gemeinnützigen Vereins, die er mit Unterstützung vom Landvolk Niedersachsen und der Niedersächsischen Landjugend realisiert hatte.

Auf der Leitmesse der Tierhalter, die alle zwei Jahre in Hannover stattfindet, präsentierten sich der i.m.a e.V. und seine berufsständischen Partner gemeinsam auf dem Stand vom Deutschen Bauernverband. An den i.m.a Wissensstationen gab es für die Besucher Experimente zu landwirtschaftlichen Themen. Die Stationen waren auch Teil der Wissens-Rallye für Schulkinder, die zu den Ständen vieler Aussteller führte. Eingeladen waren Jungen und Mädchen ab den fünften Klassen allgemeinbildender Schulen. Für sie hatte die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) kostenlose Eintrittskarten zur „EuroTier“ bereitgestellt. 16 Klassen nutzten das Angebot an den vier Messetagen. Die Lehrer lobten übereinstimmend das Konzept der Wissensvermittlung, das auch zur Förderung sozialer Kompetenzen beitrage.

Erfahrungen anderer nutzen

Lob gab es auch von den Teilnehmern der Tagung „Neue Kommunikationswege in der Tierhaltung“, die der i.m.a e.V. für das von ihm betreute Projekt „EinSichten in die Tierhaltung“ organisiert hatte. Im Mittelpunkt stand der Erfahrungsaustausch zur Verbraucherkommunikation. Durch die Öffnung von Ställen für Hofbesucher sollen sich diese objektive und seriöse Einblicke in die Tierhaltung verschaffen. Der i.m.a e.V. informierte über den Status des seit vier Jahren stetig wachsenden Projekts, drei Teilnehmer berichteten, wie sie auf ihren Höfen „EinSichten in die Tierhaltung“ vermitteln und Hans-Heinrich Berghorn vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband referierte über Herausforderungen und Chancen in der Kommunikation der Landwirtschaft.

Anpacken und durchstarten

Patrik Simon, Geschäftsführer vom i.m.a e.V., fasste das Ergebnis der Messebeteiligung so zusammen: „Immer mehr Bauern erkennen, dass sie die Deutung ihrer Arbeit nicht Außenstehenden überlassen sollten. So wie wir beim i.m.a e.V. im Dialog mit der jungen Generation erläutern, wie Landwirtschaft heute funktioniert, sollte sich jeder Landwirt um Aufklärung bemühen – auf seinem Hof und in seinem Dorf. Projekte wie „EinSichten in die Tierhaltung“ oder der „Lernort Bauernhof“ sind dafür ideale Plattformen, um Signale zu setzen und sich zu vernetzen. Dadurch lässt sich mehr bewirken, als es ein Einzelner kann. Messen wie die „EuroTier“ bieten dabei ideale Gelegenheiten, um sich auszutauschen, von den Erfahrungen anderer zu lernen und mit neuen Anregungen durchzustarten.“

 

Über den i.m.a e.V.:

Als gemeinnütziger Verein informieren wir über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und über die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Weil immer mehr Menschen immer seltener Gelegenheit haben, sich selbst ein reales Bild von der Landwirtschaft zu machen, kommt es insbesondere darauf an, bereits Kindern und Jugendlichen durch die Bereitstellung von Lehrmaterialien und mit Hilfe von Pädagogen Einblicke in die heutige Welt der Landwirtschaft zu vermitteln. Die i.m.a-Arbeit wird von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziell gefördert.