Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Änderungen im Steuerrecht
Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 57 EnergieStG wieder wie vor der Absenkung 21,48 Cent je Liter.

Steuerentlastungspaket
Ab dem 01.01.2026 soll die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsleistungen (Speisen in der Gastronomie) dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Für Getränke gilt weiterhin der Steuersatz von 19 %.

Ab dem 01.01.2026 wird die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 EUR angehoben.

Ab 01.01.2026 werden die steuerlichen Gemeinnützigkeitsregeln erleichtert: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 45.000 € auf 50.000 € angehoben (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO). Bei Einnahmen unterhalb der Freigrenze sind die Betriebe von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von bis zu 100.000 € sind nicht mehr verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zu verwenden. Bisher lag diese Freigrenze bei 45.000 € (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO).

Bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 € wird darauf verzichtet, dass die Einnahmen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem gemeinnützigen Zweckbetrieb zugeordnet werden müssen (§ 64 Abs. 3 S. 2 AO).

Entlastung Stromsteuer
Bei der Stromsteuer wird die Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt: Ab dem 01.01.2026 gilt die Entlastung um 20 € pro Kilowattstunde, die bisher bis Ende 2025 befristet war, nun auf unbestimmte Zeit.

Änderungen im Arbeitsrecht
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt entsprechend der 5. Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (Basis: Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025) zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro.  

Entgeltgrenze
Mit dem Mindestlohn steigt auch die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Sie ist an den Mindestlohn bei einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden gekoppelt und erhöht sich somit zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 7.236 Euro. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei diesen Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

Mit der Geringfügigkeitsgrenze steigt auch die Einstiegsgrenze für versicherungspflichtige Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midijob), in dem die Beschäftigten einen geringeren und die Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Sozialversicherung leisten müssen. Dieser liegt ab 1. Januar 2026 zwischen 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro.

Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist ab 1. Januar 2026 in der Landwirtschaft voraussichtlich (Bundesratsbeschluss am 19.12.2025) für 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage statt drei Monate bzw. 70 Arbeitstage möglich. Die Regelung zielt nur unmittelbar auf den landwirtschaftlichen Betrieb ab und soll daher „zum Beispiel nicht auch für einen daneben bestehenden Beherbergungsbetrieb des gleichen Unternehmens“ gelten.

Zum 1. Januar 2026 steigt auch die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 ihr erstes Lehrjahr starten, müssen von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn gezahlt bekommen (2025: 682 Euro). Das entspricht einer Erhöhung um knapp 6,2 Prozent. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung auf 854 Euro (2025: 805 Euro) bzw. 977 Euro (2025: 921 Euro) an. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen. Viele regionale Tarifverträge in der Land- und Forstwirtschaft sehen höhere Ausbildungsvergütungen vor. Diese sind insoweit auch für nicht tarifgebundene Ausbildende zu beachten, als sie um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten werden dürfen.

Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 333 Euro auf 345 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 71 Euro für Frühstück sowie jeweils 137 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 282 Euro auf 285 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 239,70 Euro auf 242,25 Euro.

In der gesetzlichen Sozialversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt zum Jahresbeginn konstant.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der seit 1. Januar 2023 2,6 Prozent beträgt, bleibt ebenso unverändert wie der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung mit weiterhin 18,6 Prozent.

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob) sinkt ab dem 1. Januar 2026 der Umlagesatz U1 (Erstattung bei Krankheit) von derzeit 1,1 auf 0,8 Prozent. Alle weiteren Umlagesätze, wie für die Erstattung bei Mutterschaft (U2 = 0,22 Prozent) und Insolvenzgeld (0,15 Prozent) sowie die pauschale Lohnsteuer (2,0 Prozent) verbleiben auf ihrem bisherigen Niveau.

Zum 1. Januar 2026 wird voraussichtlich die sogenannte Aktivrente starten (Beschluss Bundesrat am 19.12.2025). Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und noch weiterarbeitet, kann dann bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Dies gilt nur für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, nicht für Minijobber und Selbstständige. Das Entgelt bis zu 2.000 Euro ist steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei.

Kleinere Betriebe können ihren Mitarbeitern unter erleichterten Bedingungen eine Betriebsrente anbieten. Vor allem Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen so eine zusätzliche Absicherung für das Alter aufbauen können. Zum 1. Januar 2026 soll auch die Einkommensgrenze für die Geringverdienerförderung von 2.575 Euro auf 3.042 Euro angehoben und dynamisiert werden. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss von 960 Euro auf 1.200 Euro.

Änderungen im agrarsozialen Bereich
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden im neuen Jahr steigen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.

Wie in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sich auch die Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) aufgrund der stetig wachsenden Leistungsausgaben. Sowohl die Beiträge für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige als auch die Beiträge für freiwillig Versicherte steigen um 7 % in allen Beitragsklassen. Ehegatten und Kinder können weiterhin beitragsfrei mitversichert werden, wenn das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen 565 Euro bzw. bei Ausübung eines Minijobs 603 Euro nicht überschreitet.

Der zum 1. Januar 2025 geltende Beitragsmaßstab „Standardeinkommen“ wird zum 1. Januar 2026 fortgeschrieben und weiterentwickelt. Weitere Informationen sowie die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (www.svlfg.de/beitraege-lkk; www.svlfg.de > Versicherungen & Leistungen > Krankenkasse/Versicherung & Beitrag). Dort findet sich auch ein Beitragsrechner, mit dem Unternehmer ihr individuelles Standardeinkommen berechnen können.
Hinweis: Trotz der Beitragssteigerungen bleibt eine Krankenversicherung in der LKV im Vergleich zu außerlandwirtschaftlichen Krankenkassen weiterhin günstig.

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Er beläuft sich in 2026 für Eltern auf 19,20 % und für Kinderlose auf 22,40 %. Durch die Erhöhung der LKV-Beiträge erhöhen sich die Beiträge zur Pflegekasse um durchschnittlich 4,0 % bis 4,8 % zum 1. Januar 2026.

Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen bleiben im Jahr 2026 auf dem Niveau des Vorjahres.

Auch für ihre Absicherung im Alter und Erwerbsminderung müssen Landwirte ab Januar höhere Beiträge zahlen. Bereits in den beiden Vorjahren waren die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgrund der positiven Lohnentwicklung in Deutschland deutlich gestiegen. Dieser Trend setzt sich 2026 fort. Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse (AdL) erhöht sich auf 325 Euro monatlich. Das bedeutet eine Steigerung um 4,17 %.

Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt bei 195 Euro (Vorjahr: 187 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2026 bis zu einem jährlichen Einkommen von 14.238 Euro bzw. 28.476 Euro bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 28.476 Euro für Alleinstehende bzw. 56.952 Euro für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt.

Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erhöht sich die monatliche Hinzuverdienstgrenze auf 1.740,20 Euro. Bis zu diesem Betrag wird Einkommen nicht auf die Rente angerechnet. Und bei Witwen/Witwern ist Einkommen bundesweit mindestens bis zu einem Betrag von monatlich 1.615,28 Euro (Altrecht: 1.076,86 Euro) anrechnungsfrei. Bezieher einer vorzeitigen Rente können wie Bezieher einer Regelaltersrente weiterhin unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der AdL aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens ist möglich, wenn das jährliche Einkommen „mehr als das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 SGB IV“ beträgt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG). Als Folge der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro/Arbeitsstunde erhöht sich zum 1. Januar 2026 die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 Euro monatlich und die AdL-Befreiungsgrenze damit auf 603 Euro x 12 = 7.236 Euro jährlich.

Für selbst beschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen erstattet die SVLFG in allen Versicherungszweigen die Kosten in Höhe von max. 4,5 % der Bezugsgröße. Durch die Erhöhung der Bezugsgröße erhöht sich zum 1. Januar 2026 auch der Erstattungssatz auf 22,25 Euro je geleisteter Einsatzstunde (bisher 21,00 Euro).

Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat ab Januar 2026 (2025: 255 Euro). Weiterhin steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Jahr (2025: 6.672 Euro). Der Kinderfreibetrag kommt bei der Günstigerprüfung bei Abgabe einer Steuererklärung zum Einsatz. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich beim Ansatz von Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Eltern betragsmäßig ein höherer Steuervorteil ergibt als durch das Kindergeld.  

Änderungen im Lebensmittelrecht
Anpassung der Honigverordnung
Die Neufassung der Richtlinie (EU) 2024/1438, welche die bisherige Richtlinie der EU zum Thema Honig ändert, wird in nationales Recht umgesetzt, § 3 Abs. 4 HonigVO. Die Kennzeichnung von Honig muss nun transparenter erfolgen. So ist das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, anzugeben. Wurde der Honig in mehreren Ländern erzeugt, sind alle beteiligten Länder in absteigender Reihenfolge zusammen mit dem entsprechenden prozentualem Gewichtsanteil anzugeben; die Kennzeichnung „Honig aus mehreren EU-Ländern“ ist nicht mehr zulässig. Die Kennzeichnung ist im Hauptsichtfeld anzugeben. Die Regelung tritt am 14. Juni 2026 in Kraft.

Änderungen im Wettbewerbsrecht
Verbot allgemeiner Umweltaussagen („Greenwashing“)
Ab dem 27. September 2026 dürfen Unternehmen nur noch Umweltaussagen in ihren geschäftlichen Handlungen treffen, wenn diese klar, nachvollziehbar und belegbar sind. Andernfalls sind allgemeine Umweltaussagen – wie zum Beispiel umweltfreundlich, nachhaltig, klimaneutral – verboten. Auch sind künftig Kennzeichnungen des Produkts mit einem Nachhaltigkeitssiegel nur noch möglich, wenn es staatlich festgesetzt ist oder auf einem Zertifizierungssystem beruht. Werbung mit bereits gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen sind verboten und Aussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen des Produkts nur eingeschränkt möglich.

Bei Konditionalität und GLÖZ nur kleinere Korrekturen
Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung bringt ab dem Antragsjahr 2026 einige Anpassungen bei den GLÖZ-Standards. So werden im GLÖZ-Standard 2 zwei neue Instrumente eingeführt: die genehmigungspflichtige Narbenerneuerung sowie die Wiederherstellungsanordnung. Damit soll die Erneuerung geschädigter Dauergrünlandnarben neugestaltet werden. Außerdem werden die Regelungen für die obligatorische, mindestens fünfjährige Nutzungsfrist bei Flächen mit ersatzweise neu angelegtem Dauergrünland präzisiert.

Auch beim GLÖZ-Standard 6 gibt es Änderungen: Die Schwarzbrache wird künftig nach dem Anbau bestimmter Kulturen wie Zuckerrüben und Kartoffeln zugelassen, um Krankheiten zu bekämpfen, die durch Schilf-Glasflügelzikaden übertragen werden. Darüber hinaus werden die Vorgaben für nichtproduktive Acker- und Dauergrünlandflächen reduziert und stärker auf den Brutzeitraum von Feld- und Wiesenvögeln konzentriert. Diese Anpassungen sind zwar klein, aber sie gehen überwiegend in die richtige Richtung, um die Konditionalität praxistauglicher zu machen.

Budget für die Ökoregelungen in 2025 erstmals ausgeschöpft
Die Auswertungen von Bund und Ländern zeigen: Das für die Ökoregelungen in diesem Jahr vorgesehene Budget von rund 989 Millionen Euro wurde erstmals vollständig ausgeschöpft.

2026 weitere kleine Anpassungen bei den Ökoregelungen
Ab dem Jahr 2026 treten einige Änderungen bei den Ökoregelungen in Kraft. Für Weinbaubetriebe entfällt bei ÖR 1a (Flächen zur Verbesserung der Biodiversität) die bisherige 10-Hektar-Schwelle für die Inanspruchnahme der 1-Hektar-Regelung, sodass künftig der höchste Einheitsbetrag für einen ganzen Hektar Maßnahmenfläche gewährt wird. Bei ÖR 1b und 1c (Blühstreifen und -flächen auf Ackerland bzw. in Dauerkulturen) wird die Verwendung etablierter Saatgutmischungen erleichtert, indem künftig auch Arten außerhalb der vorgegebenen Blühliste enthalten sein dürfen. Für ÖR 1d (Altgrasstreifen und -flächen) wird klargestellt, dass auf Altgrasstreifen oder -flächen nur alle zwei Jahre eine landwirtschaftliche Tätigkeit erfolgen muss. Gleichzeitig steigen die Prämienstufen: Die erste Stufe wird von 900 auf 1.000 Euro pro Hektar, die zweite von 400 auf 450 Euro angehoben. Auch die Prämie für Agroforstsysteme wird deutlich erhöht – von 200 auf 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche –, um die Attraktivität dieser Maßnahme zu steigern. Bei ÖR 4 (Extensivierung des Dauergrünlands) wird die Berechnung der Großvieheinheiten vereinfacht, indem Kälber von Dam- und Rotwild künftig in die angegebenen Kategorien einbezogen werden.

Entgegenkommen beim Nachweis der Kennzeichnungspflicht
Bei den gekoppelten Direktzahlungen werden die Meldepflichten vereinfacht. Die Kennzeichnung und Registrierung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen müssen künftig spätestens am letzten Tag des Haltungszeitraums erfüllt sein. Damit wird eine praxisgerechtere Lösung geschaffen, die den bürokratischen Aufwand für die Betriebe zu reduzieren versucht.

Tierhaltung
Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus
Das 2024 aufgelegte Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) läuft früher aus als geplant. Damit ändern sich auch die Fristen zur Einreichung eines Förderantrags. Anträge zur investiven Förderung (inkl. Baugenehmigung) können noch bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Anträge auf Zuwendung für die laufenden Mehrkosten können noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden. Laut Bundeslandwirtschaftsministeriums ist geplant, die investive Förderung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu überführen. Derzeit arbeiten die Länder an einer Anschlussfinanzierung zum 1. September 2026. Die Länder entscheiden in ihren jeweiligen Landesrichtlinien zum Agrarinvestitionsförderprogramm über die konkreten Kriterien der Investitionsförderung.

Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Am 9. Februar 2026 läuft die im Rahmen der siebten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 2021 festgelegte Übergangsfrist für Umbau/Umstellung des Deckzentrums auf die Gruppenhaltung in Altbauten aus. Bis zu diesem Tag muss der Betrieb, falls er sich bis Februar 2024 für den Umbau entschieden hat, den Nachweis über den entsprechenden Bauantrag (sofern laut Landesrecht für den Umbau erforderlich) beim zuständigen Veterinäramt einreichen. Falls bis zum 9.Februar 2024 die Erklärung der Betriebsaufgabe bei der zuständigen Behörde erfolgte, muss nun der Betrieb bis zum 9. Februar 2026 die Sauenhaltung beenden.

Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Am 1. Januar 2026 tritt die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (TAMG) in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung von 2021, die zuletzt im Jahr 2024 geändert wurde. Die neuen Regelungen sollen EU-Vorgaben zur Antibiotikadatenerfassung umfassend umsetzen und den Einsatz bakteriell wirksamer Arzneimittel in der Tierhaltung effizienter kontrollieren. Es werden die Mitteilungspflichten im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts vereinfacht: Ab 2027 erfolgt die Meldung nicht mehr halbjährlich, sondern nur noch einmal jährlich. Darüber hinaus wird die Datenerfassung auf weitere Tierarten ausgeweitet. Künftig müssen auch Anwendungen bei lebensmittelliefernden Tierarten sowie bei Pelztieren wie Füchsen und Nerzen erfasst werden, ebenso wie bei Hunden und Katzen. Ein weiterer Bestandteil der Änderungen ist die Einführung von Versandregelungen. Der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an nicht-lebensmittelliefernde Tiere wird künftig erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und ausschließlich durch Tierärzte oder Apotheken.

Futtermittel
57. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung Die Änderungsverordnung setzt u. a. die EU‑Vorgaben zu Arzneifuttermitteln (VO (EU) 2019/4) national um, ergänzt Sanktionsregelungen, aktualisiert zahlreiche EU‑Verweisungen und präzisiert Kennzeichnungs- sowie Rückstandsregelungen. Arzneifuttermittel gelten als Futtermittel und das nationale Recht führt so die nötigen Sanktions- und Verfahrensregeln ein.

Relevant für Tierhalter sind besonders die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die EU‑VO 2019/4, z. B. Verwendung ohne tierärztliche Verschreibung, Nichteinhaltung von Wartezeiten, lückenhafte Aufzeichnungen über 5 Jahre. Die Verordnung stellt klar bzw. schließt die Strafbarkeitslücke u. a. für Eigenmischer, die gegen Teile des Anhangs IV der VO (EG) 999/2001 verstoßen (u. a. Herstellung bestimmter Mischfuttermittel, die dem TSE Verbot widersprechen) – diese handeln ab Januar strafbar. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Änderung der Richtlinie 32/2002 über unerwünschte Substanzen im Tierfutter
Im Rahmen der Überarbeitung werden neue Höchstgehalte eingeführt, bestehende Höchstgehalte korrigiert, neue Regelung für Rückstände eingeführt, Substanzen gestrichen, Bezeichnungen aktualisiert und neue Grenzwerte für technisch unvermeidbare Übertragungen ergänzt. Die Änderung betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb, der Futtermittel herstellt, in Verkehr bringt oder an Nutztiere verfüttert, da sie Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe in allen Produkten „zur Verfütterung an Tiere“ festlegt (Einzelfuttermittel, Mischfutter, Vormischungen/Additive).

Die Änderung der Richtlinie wird 2026 in Kraft treten. Die Änderungen gelten ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, wobei abweichend dazu die Anwendung der neuen Regelung für Mutterkorn zum 1. Juli 2026 und für Datura sp. zum 1.Oktober 2026 festgelegt wurden.

Dokumentationspflichten für Pflanzenschutzmittelanwendungen
Zum 1. Januar 2026 treten grundlegende Änderungen der Dokumentationspflichten für Pflanzenschutzmittelanwendungen in Deutschland in Kraft. Der Umfang der Anforderungen steigt dabei an, neben den bisherigen Angaben ist nun auch die Angabe von neuen Anforderungen wie Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels, BBCH-Stadium der Fruchtart, Uhrzeit des Einsatzes, EPPO-Code, InVeKoS-Referenz, Art der Verwendung, Anwendername erforderlich. Die neuen Vorschriften zielen laut EU darauf ab, die Datenqualität für EU-weite Statistiken zu verbessern und die Grundlage für eine präziseres Monitoring des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu schaffen.

Die verpflichtende elektronische Aufzeichnung aller beruflichen Pflanzenschutzmittelanwendungen in einem maschinenlesbarem Format wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben.

PM des DBV

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DBV-Generalsekretärin Frau Sabet zu Besuch beim Bauernverband Hamburg

Frau Sabet besuchte den Bauernverband Hamburg, um sich ein Bild von der vielfältigen Landwirtschaft der Hansestadt Hamburg zu machen. Im Austausch mit den Vorständen des Verbands erhielt Sie Einblicke in die regionalen Strukturen, die direkte Vermarktung, den Obstbau sowie aktuelle Herausforderungen der Betriebe und war in direkter Diskussion mit den Mitgliedern.

Landwirtschat in Hamburg, Foto: S. Meyer

Martin Lüdeke, Präsident des Bauernverbands Hamburg, stellte die vielfältigen Produktionsbereiche vor und betonte die enge Verbindung zwischen Erzeugung und direkter Vermarktung an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders hob er das erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeitsprojekt „Fairbrauchertouren“ hervor, mit dem der Verband den Konsumenten Einblicke in die moderne Landwirtschaft ermöglicht und zugleich die regionale Absatzstärkung unterstützt.

Im Mittelpunkt des Austauschs standen die besonderen agrarstrukturellen Rahmenbedingungen Hamburgs. Als Stadtstaat mit hohem Siedlungsdruck und vielfältigen Nutzungsansprüchen an den ländlichen Raum befindet sich die Landwirtschaft hier in einem besonderen Spannungsfeld. Frau Sabet informierte sich über die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe, deren Bedeutung für Versorgung, Kulturlandschaft, Klima- und Umweltschutz sowie die Herausforderungen, die sich aus den begrenzten Flächen und wachsenden Ansprüchen ergeben. Martin Lüdeke stellte das Projekt „Hamburger Naturfleisch GbR“ vor, in der über 40 Mitglieder gemeinsam eine neue Vermarktung und Schlachtung in Bergedorf umsetzen.

Foto: S. Meyer

Foto: S. Meyer

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war der Mindestlohn und seine Auswirkungen auf landwirtschaftliche Arbeitsprozesse und Wirtschaftlichkeit. Dabei wurden insbesondere die besonderen Strukturen arbeitsintensiver Betriebe, etwa im Gemüse- und Obstbau, thematisiert. Die Vertreter des Landesbauernverbands machten deutlich, welche praktischen Herausforderungen sich aus der aktuellen Gesetzeslage ergeben und welche Maßnahmen nötig wären, um Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Auch der Bereich Pflanzenschutz wurde intensiv diskutiert. Die Gesprächspartner betonten die Bedeutung eines differenzierten, wissenschaftsbasierten Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse sowie wachsender Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Biodiversität. Frau Sabet zeigte großes Interesse an den innovativen Ansätzen, die Hamburger Betriebe bereits heute verfolgen.

Bei Hamburger Schietwetter in der Apfel und Kirschanlage von henrik Schacht. Foto: S. Meyer

v.l.: Christian Maack, Jochen Quast, Karsten Klopp, Martin Lüdeke, Stefanie Sabet, Karsten Palm, Jens Stechmann, Jakob Wörmbke, Matthias Steffens, Heinz Cordes, Jannis Schröder, Foto: S. Meyer

Nach dem gemeinsamen Mittagessen besuchte Frau Sabet die Esteburg. Die Fahrt durch das Alte Land, eines der größten geschlossenen Obstanbaugebiete Nordeuropas vermittelten auch bei Hamburger Schietwetter einen Einblick in die Obstbaustrukturen und deren wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Besonders beeindruckt zeigte sie sich von der Vielfalt moderner Anbauverfahren, der Bedeutung des Obstbaus für den Export sowie den besonderen Herausforderungen, denen die Erzeuger aufgrund von Witterung, Marktbedingungen und gesetzlichen Vorgaben gegenüberstehen.

FOTO: S. Meyer

Abgerundet wurde der Besuch durch einen Vortrag in der Esteburg – Obstbauzentrum Jork, wo aktuelle Forschungs- und Beratungsprojekte vorgestellt wurden. Karsten Klopp, Karsten Palm und Jens Stechmann erläuterten praxisnahe Entwicklungen rund um Sortenwahl, Pflanzenschutzstrategien, innovative Anbausysteme und Maßnahmen zur klimawandelgerechten Bewirtschaftung.

Der Landesbauernverband Hamburg dankte Frau Sabet für den offenen Austausch und ihr großes Interesse an den Belangen der Landwirtschaft.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau


Vertreterversammlung

Weichenstellung für die Zukunft der Grünen Branche

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat am 06.11.2025 ihre Vertreterversammlung abgehalten. Die Tagesordnung umfasste zentrale Themen zur Weiterentwicklung der Organisation, zur sozialen Absicherung in der Grünen Branche sowie zur Prävention und Satzungsanpassung.

PM den 07.11.2025

Ein bedeutender Tagesordnungspunkt war die Wahl des Geschäftsführers sowie der neuen stellvertretenden Geschäftsführerin. Gerhard Sehnert und Nicole Sadtkowski-Männel wurden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.

 

Die Vertreterversammlung nahm zahlreiche Nachwahlen in Renten-, Widerspruchs- und Fachausschüssen vor. Diese betreffen unter anderem die Ausschüsse in Augsburg, Speyer, Stuttgart, Bayreuth und Kiel sowie die Fachausschüsse Gartenbau, Pflanzenbau und Forstwirtschaft/Jagd. Die Nachbesetzungen sichern die Handlungsfähigkeit der Gremien und stärken die Mitbestimmung.

 

Mit vier Satzungsnachträgen wurden redaktionelle und inhaltliche Änderungen beschlossen. Darunter fällt die Umbenennung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Anpassung von Beitragsregelungen in der Unfall- und Krankenversicherung sowie die Streichung der Prämie im Zuge des Disease-Management-Programms im Bereich der Primärprävention.

 

Die Vertreterversammlung nahm den Sachstand zur Anerkennung von Parkinson als „Wie-Berufskrankheit“ zur Kenntnis. Die SVLFG hat bereits umfassend informiert und unterstützt Betroffene bei der Antragstellung. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen steigt weiterhin, was finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringt.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurde mit einem Gesamtvolumen von rund 8,46 Milliarden Euro festgestellt. Die Vertreterversammlung beschloss zudem den Stellenplan, der auf einer fundierten Personalbedarfsermittlung basiert. Die Verwaltungskosten bleiben trotz gestiegener Anforderungen stabil.

 

Mit Blick auf die Unfallstatistik wurden neue Präventionsmaßnahmen diskutiert. Zudem standen die Themen Suizidprävention und die Beratung von Frauen in der Grünen Branche auf der Agenda – beides zentrale Anliegen der SVLFG zur Förderung von Gesundheit und Gleichstellung. Ellen Sunder vom BMLEH würdigte in ihrem Grußwort ausdrücklich das Engagement der SVLFG in beiden Bereichen.

 

Die Vertreterversammlung hat mit ihren Beschlüssen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der SVLFG gesetzt. Die Organisation bleibt damit ein verlässlicher Partner für die soziale Absicherung und Prävention in der Grünen Branche.

SVLFG

Bildunterschriften:

Foto 1: Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung (VVS) tagten am 06.11.2025 in Kassel.

Foto 2: Sitzungsleiterin Alexandra Schneider als Vorsitzende der VVS und Stephan Neumann, alternierender Vorsitzender der VVS.

Fotos: SVLFG

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

– Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit –

Weißensteinstraße 70-72

34131 Kassel

 

Tel.: 0561 785-16183

E-Mail: kommunikation@svlfg.de

Internet: www.SVLFG.de

 

Kennen Sie schon Ihr Versichertenportal? https://portal.svlfg.de/
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AgrarScouts feiern 10-jähriges Jubiläum – Bewerbungsphase für 2026 gestartet

Foto: Forum moderne Landwirtschaft

Die Fairbrauchertouren stehen 2026 wieder vor der Tür und wir brauchen Euch! Als Agrarscout habt Ihr die Chance, Landwirtschaft hautnah zu vermitteln, Vorurteile abzubauen und echte Einblicke in unsere Arbeit zu geben. Ihr seid das Gesicht der Branche – authentisch, kompetent und mit Herzblut dabei.

 

Was macht ein Agrarscout?

  • Ihr begleitet die Touren und sprecht mit Verbraucher:innen über Landwirtschaft.
  • Ihr beantwortet Fragen, erklärt Zusammenhänge und schafft Vertrauen.
  • Ihr zeigt, wie moderne Landwirtschaft wirklich funktioniert – transparent und direkt.

 

Warum mitmachen?

  • Ihr stärkt das Bild der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit.
  • Ihr erlebt spannende Begegnungen und bereichernde Gespräche.
  • Ihr seid Teil einer engagierten Gemeinschaft, die etwas bewegt.

 

Jetzt bewerben! Meldet Euch bei uns und werdet Teil der Fairbrauchertouren. Egal ob jung oder erfahren, jede Stimme zählt, jeder Einsatz macht einen Unterschied.

Gemeinsam für mehr Verständnis. Gemeinsam für unsere Landwirtschaft.

PM: Berlin, Oktober 2025 – Das Forum Moderne Landwirtschaft (FML) lädt im Rahmen der Grünen Woche 2026 im Januar in Berlin wieder interessierte Landwirt:innen, Agrarstudent:innen und Mitarbeitende aus dem vor- und nachgelagerten Bereich ein, Teil der AgrarScouts zu werden. In speziell konzipierten Kommunikationsschulungen werden die Teilnehmenden auf den direkten Dialog mit der Gesellschaft vorbereitet. Die insgesamt vier Schulungen finden jeweils einen Tag vor dem Messeeinsatz in einem Tagungshotel in Berlin statt.

Die Grünen Woche 2026 ist ein besonderes Jahr für das Projekt: Die AgrarScouts feiern ihr 10-jähriges Jubiläum. Seit dem Start 2016 wurden bereits über 850 Landwirte und Landwirtinne in Deutschland ausgebildet, um authentische Einblicke in den Berufsalltag der Landwirtschaft zu geben. Auch in Österreich und der Schweiz ist das Projekt mittlerweile erfolgreich etabliert.

Ein zentraler Einsatzort für die AgrarScouts ist der ErlebnisBauernhof auf der Grünen Woche, der vom Forum Moderne Landwirtschaft gemeinsam mit zahlreichen Partnern ausgerichtet wird. Hier erleben Besucher:innen moderne Landwirtschaft hautnah – von Tierhaltung über Pflanzenbau bis hin zu innovativer Landtechnik. Für die AgrarScouts ist der ErlebnisBauernhof eine ideale Bühne, um mit tausenden Menschen ins Gespräch zu kommen, Fragen zu beantworten und Landwirtschaft erlebbar zu machen.

Das AgrarScouts-Netzwerk hat sich in den vergangenen Jahren zu einer starken Gemeinschaft entwickelt. Es verbindet engagierte Agraler, die Lust haben, über ihre Arbeit zu sprechen und Vorurteile abzubauen. Besonders macht das Netzwerk die Vielfalt an Möglichkeiten: AgrarScouts leisten Öffentlichkeitsarbeit mit Wirkung, indem sie aktiv in den Dialog mit der Gesellschaft treten und so Verständnis für die Landwirtschaft schaffen. Gleichzeitig profitieren sie selbst von einem starken Austausch untereinander, bei dem wertvolle Kontakte, Kooperationen und Freundschaften entstehen. Darüber hinaus eröffnet das Netzwerk regelmäßig spannende Weiterbildungen und Exkursionen, bei denen die AgrarScouts ihre Kommunikations- und Fachkompetenzen vertiefen können. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Begegnung auf Augenhöhe – ob mit der Gesellschaft, Medien, politischen Entscheidungsträger:innen oder auch anderen Wirtschaftsunternehmen.

„Wir merken in unserer täglichen Arbeit, wie wichtig es ist, dass Menschen, besonders aus städtischen Regionen, wieder direkt mit Landwirt:innen ins Gespräch kommen. Die AgrarScouts sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Stadt und Land und fördern den Dialog auf Augenhöhe“, erklärt Lea Fließ, Geschäftsführerin des Forum Moderne Landwirtschaft.

Henriette Keuffel, Leiterin des AgrarScout-Netzwerks beim FML, ergänzt: „2026 feiern wir 10 Jahre AgrarScouts – ein Jahrzehnt voller Dialog, Engagement und Gemeinschaft. Wer könnte besser vom Berufsalltag und den Herausforderungen in der Landwirtschaft berichten als diejenigen, die täglich darin tätig sind? Das AgrarScout-Netzwerk bietet nicht nur die Chance, die Gesellschaft für die Landwirtschaft zu begeistern, sondern auch wertvolle Weiterentwicklung und Vernetzung mit Menschen, die die Landwirtschaft nach vorn bringen wollen.“

Wer selbst AgrarScout werden möchte, kann sich jetzt über die Internetseite des Forum Moderne Landwirtschaft, Unterseite AgrarScouts und das Online-Formular anmelden: Bewerben als AgrarScout – Moderne Landwirtschaft

Teilnahmevoraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein Bezug zur Landwirtschaft

Deutsche Wildtierrettung und Bauernverband Hamburg zu Gast im Hamburger Rathaus

Pressemitteilung

Hamburg, 26.09.2025 – Im Rahmen eines offiziellen Besuchs war die Deutsche Wildtierrettung am Mittwoch, den 24.09.2025 zu Gast im Hamburger Rathaus. Andreas Alfred Brandt, 1. Vorsitzender der Deutschen Wildtierrettung, und Sybille Meyer, Geschäftsführerin des Bauernverbands Hamburg, wurden dabei von Ralf Niedmers (CDU Hamburg), Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, mit den einzelnen Rettungsteams empfangen und durch das traditionsreiche Gebäude geführt.

Die Wildretterteams mit Rald Niedmers, Andreas Alfred Brandt und Sybille Meyer. Foto: privat

Im Mittelpunkt des Treffens standen der Austausch über die Arbeit der Hamburger Jungwildretter, aktuelle Herausforderungen im Wildtierschutz sowie Möglichkeiten der politischen Unterstützung auf Landesebene. Hier hatten die Teilnehmer der Rettungsteams die Gelegenheit aus der Praxis zu berichten und auf die Problematiken bei der Kitzrettung sowie Junghasen und Bodenbrüter hinzuweisen und gleichzeitig auf Lösungen zu zeigen, die aus Ihrer Sicht aus der Politik kommen könnten. Während der Führung durch das Rathaus erhielten die Gäste spannende Einblicke in die Geschichte und Arbeitsweise der Hamburger Bürgerschaft.

 

Ein besonderes Highlight war der Besuch der Sitzung der Bürgerschaft, bei der Brandt und Meyer im Nachgang die Gelegenheit hatten, direkt mit Abgeordneten ins Gespräch zu kommen und für mehr Bewusstsein und Unterstützung im Bereich der Wildtierrettung zu werben.

 

„Der Dialog mit der Politik ist für unsere Arbeit essenziell“, betonte Andreas Alfred Brandt. „Wir freuen uns sehr über die Einladung und das Interesse an unserem Engagement für Wildtierschutz – auch mitten in der Großstadt.“

Jedes Jahr werden durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen und ehrenamtlichen Helfern zahlreiche Rehkitze während der Mahd in Sicherheit gebracht. Diese wichtige Arbeit gelingt nur in enger Abstimmung mit den Landwirten.

„Die Kooperation mit den Landwirten ist zentral für den Erfolg der Kitzrettung“, erklärte Sybille Meyer. „Nur wenn Landwirte, Helfer und Wildtierrettung Hand in Hand arbeiten, können wir effektiv Kitze retten und dies ohne die Abläufe in der Landwirtschaft zu stören. Gerade hierfür sind wir auch einer der Gründungsmitglieder der Deutschen Wildtierrettung.“

Auch Ralf Niedmers zeigte sich beeindruckt: „Die Arbeit der Deutschen Wildtierrettung verdient höchste Anerkennung. Es ist wichtig, dass wir solche Initiativen politisch begleiten und unterstützen – gerade in Zeiten, in denen Natur- und Artenschutz eine immer größere Rolle spielen.“

 

Mit dem Besuch wurde ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und politischer Verantwortung im Sinne des Tierschutzes gesetzt.

SVLFG – Was bringt mir die Alterskasse?

Übernehmen Eheleute einen landwirtschaftlichen Betrieb, werden beide in der Alterskasse versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich von dieser Versicherung befreien lassen. Dies kann aber auch Nachteile mit sich bringen.

 

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) ist die Rentenversicherung der Landwirte. Es besteht eine Versicherungspflicht für den Unternehmer, seinen Ehepartner und für mitarbeitende Familienangehörige (Mifa), wenn der Betrieb eine bestimmte Größe hat.

 

Befreiungsoption

Der monatliche Beitrag an die LAK beträgt für den Unternehmer und seinen Ehepartner jeweils 312 Euro. Der vom Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen Mifa beträgt die Hälfte seines Beitrags.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn eine andere Altersabsicherung gegeben ist oder der Landwirt erst so spät versicherungspflichtig wird, dass er nicht mehr genügend Beiträge für eine spätere Rente der LAK aufbauen kann. Die häufigsten Befreiungsgründe sind:

 

  • Außerlandwirtschaftliches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von mehr als dem Zwölffachen der Geringfügigkeitsgrenze (sogenannte Minijob-Grenze), aktuell also 6.672 Euro jährlich.

 

  • Kindererziehung oder Pflege eines Pflegebedürftigen, solange dafür Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

 

Besonders häufig machen Frauen von der Befreiung Gebrauch, wenn sie Kinder erziehen oder Eltern beziehungsweise Schwiegereltern pflegen. Dann zahlt entweder der Staat oder die Pflegekasse die Beiträge auf das Versicherungskonto der Frau bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

 

Ein Beispiel

Angelika Z. ist 28 Jahre alt und hat einen Landwirt geheiratet. Vor der Geburt ihrer Tochter war Angelika als Erzieherin im gemeindlichen Kindergarten angestellt. Ob sie nach der Elternzeit wieder in ihren alten Job einsteigt oder künftig zu Hause bleibt und eventuell noch weitere Kinder bekommen will, weiß sie heute noch nicht. Wegen der Heirat mit dem Landwirt wird Angelika versicherungs- und beitragspflichtig zur LAK. Wenn sie sich wegen der Kindererziehung befreien lassen möchte und innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht (hier die Heirat) einen Antrag stellt, wirkt die Befreiung von Anfang an.

Sind die drei Jahre mit Beiträgen wegen Erziehung in der Deutschen Rentenversicherung vorüber, lebt die Beitragspflicht zur LAK wieder auf, wenn Angelika keine weiteren Kinder bekommen hat und sie kein eigenes Einkommen aus einer Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft erzielt. Um dennoch weiterhin befreit zu bleiben, ist es möglich, dass ihr Ehemann sie im landwirtschaftlichen Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Verdienst muss die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.

 

Befreiung bei Anstellung sinnvoll?

Während die Befreiung wegen Kindererziehung oder Pflege praktisch kostenlos ist, sollten bei einer Anstellung innerhalb der Familie Kosten und Nutzen gegenübergestellt werden: Nehmen wir an, das monatliche Gehalt beträgt 600 Euro (sogenannter Midijob). Dies wandert vom Ehemann zur Ehefrau, bleibt also in der Familie und damit außer Betracht. Die Gesamtabgaben an die Sozialversicherung und an das Finanzamt betragen 236,53 Euro im Monat. Davon fließen 78,34 Euro in die Rentenversicherung. Der Rest wandert in Krankenversicherung, Lohnsteuer und Umlagen. Für ein Jahr Midijob mit einem Bruttogehalt von
600 Euro erwirbt Angelika eine spätere Rente von 5,71 Euro monatlich. Hätte sie sich nicht von der LAK befreien lassen und den Beitrag von 312 Euro (nicht einmal das Doppelte der Abgaben an die Sozialversicherung) ein Jahr lang in die Alterskasse gezahlt, entspräche das einer monatlichen Rente von 18,82 Euro. Das ist mehr als das Dreifache als beim Midijob.

 

Allein aus Sicht der Sozialversicherung ist die Befreiung von der Alterskasse mit einem Midijob nur wenig oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb der Familie damit nicht rentabel. Hier müssten schon enorme steuerliche Vorteile mitspielen, um dies empfehlen zu können.

 

Ein weiteres Beispiel

Joachim L. ist gelernter Landwirt und hat nach der Ausbildung zunächst in seinem Lehrbetrieb weitergearbeitet, bevor er in den elterlichen Betrieb zurückkehrte. Sein Vater hat ihn als Mifa angemeldet und die Beiträge an die Alterskasse gezahlt. Nach sieben Jahren hat Joachim den Betrieb übernommen. Von da an zahlte er Beiträge als Unternehmer. Nach weiteren zwei Jahren hat er den Betrieb umstrukturiert, die Tierhaltung aufgegeben und eine Halbtagstelle am gemeindlichen Bauhof angenommen. Seitdem ist er zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert – für ihn eine willkommene Möglichkeit, sich von der Alterskasse befreien zu lassen.

 

Ein Fehler, wie sich herausstellen wird: In der Alterskasse hat er insgesamt neun Beitragsjahre auf seinem Versicherungskonto aufzuweisen – sieben Jahre als Mifa und zwei Jahre als Unternehmer. Das reicht nicht für eine Altersrente. Auf seinem Konto bei der Deutschen Rentenversicherung stehen noch fünf Jahre aus seiner Lehrzeit und der Anstellung danach. Diese erkennt die Alterskasse auf die Wartezeit an.

 

Das wären dann schon mal 14 Jahre, die aber immer noch nicht ausreichen. Die Beiträge, die er in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gesammelt hat, helfen ihm auch nicht weiter. Eine Anrechnung dieser Beiträge ist nicht möglich.

 

Joachim überlegt, ob er sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen kann. Grundsätzlich ist das möglich, sobald er sein Beitragskonto nicht mehr zum Rentenalter mit den nötigen Beiträgen füllen kann. Er kann also ein Jahr vor seinem Rentenbeginn die Erstattung seiner Beiträge beantragen. Es werden allerdings nur die von ihm selbst gezahlten Beiträge zur Hälfte zurückgezahlt. Die sieben Jahre mit Mifa-Beiträgen bleiben in der Alterskasse.

 

Bei Ehepartnern Anrechnung großzügiger

Etwas milder hat der Gesetzgeber die Anrechnung von Beitragszeiten für Ehepartner geregelt. Bei ihnen können die Pflichtbeiträge in der GRV auch dann als Wartezeit in der Alterskasse angerechnet werden, wenn eine Befreiung ausgesprochen wurde. Die Begründung: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der LAK und dem Ehepartner des Unternehmers obliegt nicht die Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen fortgeführt oder abgegeben wird.

 

Auch hierzu ein Beispiel: Monika M. hat seit ihrer Heirat 1996 Beiträge zur LAK bezahlt. Nach zwölf Jahren kehrte sie in ihren Beruf als Krankenschwester zurück und ließ sich von der LAK befreien. Ein Fehler, denn die zwölf Jahre lang gezahlten Beiträge zur LAK reichen nicht für eine Rente. Dafür wären 15 Jahre erforderlich. Doch Monika hat Glück im Unglück. Die seit 2008 gezahlten Beiträge zur GRV werden ihr auch in der LAK als Wartezeit angerechnet. Die fehlenden drei Jahre bekommt sie leicht zusammen. Wenn sie später in Rente geht, kann sie neben der GRV-Rente doch noch eine LAK-Rente beziehen.

 

LAK als zweites Standbein

Jeder Mensch braucht nur eine Krankenversicherung. Bei der Altersvorsorge sieht dies in den meisten Fällen anders aus, weil nur eine Absicherung nicht ausreichen könnte. Vielmehr verbessern mehrere Bausteine die Versorgung im Alter. Die Angebote sind vielfältig und reichen von gesetzlichen und freiwilligen Versicherungen in der GRV über Angebote der privaten Versicherungswirtschaft, der eigenen Immobilie und Aktien bis zur LAK. Wie dieser Artikel zeigt, beschränkt sich das Leistungsangebot der LAK nicht auf die Regelaltersrente. Sie ist keine „Sparkasse“, sondern hat ein breites Leistungsangebot. Und wie anhand der Eckwerte leicht festzustellen ist, hält sie auch bei der Wirtschaftlichkeit einem Vergleich stand.

 

Fazit

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der LAK sollte gut überlegt werden. Lassen Sie sich vorher von uns oder Ihrem Berufsverband kostenlos beraten!  

 

 

 

Die Leistungen der Alterskasse

 

  • Regelaltersrente: Für Landwirte und Mifa, wenn sie die Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und zwei Monate) erreicht haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.

 

  • Vorzeitige Altersrente:

 

  • Für Landwirte und Mifa, wenn die maßgebliche Altersgrenze (derzeit 64 Jahre und sechs Monate) erreicht, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten vorliegen.

 

  • Für Landwirte und Mifa, wenn die maßgebliche Altersgrenze (65 Jahre) erreicht und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

 

  • Für Landwirte bis zu zehn Jahren vor Erreichen der eigenen Regelaltersgrenze, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist und der Ehepartner bereits Anspruch auf eine Altersrente hat.

 

  • Rente wegen Erwerbsminderung: Für Landwirte und Mifa, wenn eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zur LAK gezahlt wurden.

 

  • Witwer-/Witwenrente: Wenn der überlebende Ehepartner die Altersgrenze (derzeit 46 Jahre und vier Monate) erreicht hat oder ein Kind erzieht, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der verstorbene Ehepartner die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

 

  • Waisenrente: Für Kinder eines verstorbenen Versicherten. Der Verstorbene muss die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Waisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn es sich in Ausbildung befindet oder wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

 

  • Beitragszuschuss: Für Landwirte, wenn ihr jährliches Einkommen unter 26.964 Euro liegt. Bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 53.928 Euro. Je geringer das Einkommen, desto höher der Zuschuss.

 

  • Betriebs- und Haushaltshilfe: Die Alterskasse erbringt eine Betriebs- oder Haushaltshilfe bei Tod eines Landwirts, bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Reha- und Vorsorgekuren.

 

  • Überbrückungsgeld: Bei Tod des Landwirts kann der hinterbliebene Ehepartner Überbrückungsgeld erhalten, wenn dieser den Betrieb weiterführt, im Haushalt ein waisenrentenberechtigtes Kind lebt, welches das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer
    Stande ist, sich selbst zu unterhalten, und der verstorbene Unternehmer einen Anspruch auf Beitragszuschuss hatte.

 

  • Leistungen zur Teilhabe: Darunter werden Maßnahmen zur Prävention, medizinischen Rehabilitation und Nachsorge verstanden. Während dieser Maßnahmen kann auch Betriebs- und Haushaltshilfe erbracht werden.

 

SVLFG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sicher & gesund aus einer Hand

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Die SVLFG erbringt übergreifend Leistungen sicher und gesund aus einer Hand und ist der einzige Sozialversicherungsträger für Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise. Dabei gehören Leistungen wie die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote zum herausragenden Portfolio. Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit aus. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.

Fachartikel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zum Thema „Was bringt mir die Alterskasse?“

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Feierliche Eröffnung der Apfelsaison 2025 im Alten Land

Hamburg, 29. August 2025 – Mit einem symbolischen Apfelpflücken und prominenten Gästen aus Politik und Landwirtschaft wurde heute auf dem Obsthof Oliver Blohm in Hamburg die Apfelsaison 2025 feierlich eröffnet. Die Veranstaltung markiert den Start der Erntezeit in einer der bedeutendsten Obstbauregionen Europas: dem Alten Land.

Das Alte Land – Herzstück des deutschen Apfelanbaus

Das Alte Land ist das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Nordeuropas und erstreckt sich über Teile Hamburgs und Niedersachsens.

  • Rund 500 Obstbaubetriebe bewirtschaften eine Fläche von 10.000 Hektar
  • Jeder dritte Apfel, der in Deutschland gegessen wird, stammt aus dem Alten Land
  • Etwa 90 % der Anbaufläche ist dem Apfel gewidmet
  • In diesem Herbst werden die rund 500 Familienbetriebe an der Niederelbe voraussichtlich etwa 320.000 Tonnen Äpfel ernten – das sind 28 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Deutschlandweit werden insgesamt eine Million Tonnen Äpfel erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von 14,7 Prozent zum Vorjahr. Europaweit wird mit einer Ernte von 10,5 Millionen Tonnen Äpfel gerechnet, was in etwa der Vorjahresmenge entspricht.

 

Stimmen aus Politik und Landwirtschaft

Die Eröffnung wurde begleitet von Grußworten der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrar, Katharina Fegebank, sowie der Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen, Vanessa Zobel.

Obstbauer Oliver Blohm betonte:

„Die Apfelsaison steht für mehr als nur Ernte – sie ist ein Symbol für regionale Wertschöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und den Erhalt unserer Kulturlandschaft.“

v.l.: Zweite Bürgermeisterin und Senatorin der BUKEA Katharina Fegebank, Vanessa Zobel MdB CDU/CSU, Altländer Blütenkönigin Ella Weilert, Obstbauer Oliver Blohm, Landrat Kai Seefried, h.: Vorstandsmitglied in der Fachgruppe Obstbau im Bauernverband Hamburg Ulrich Harms Foto: S.Meyer

Christian Maack, Obstbauer und Vorstandsmitglied im Bauernverband Hamburg, ergänzte:

„Ich glaube nicht, dass wir in Deutschland durch Abwanderung der Produktion von Obst ins Ausland irgendeinen positiven Beitrag in Sachen Klimaschutz, Artenvielfalt oder gesunder Ernährung erreichen würden.“

Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen, brachte zum Ausdruck:

„Wir gehen schonend mit Boden, Wasser, Klima und Luft um und sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Trotzdem haben wir unseren wirtschaftlichen Erfolg nicht allein in unseren Händen. Wir brauchen auskömmliche, faire Erzeugerpreise, um unsere Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und in neue, bessere und schonende Technik zu investieren.“

Katharina Fegebank unterstrich die Bedeutung des Obstbaus für die Region:

„Beim Pflanzenschutz wollen wir konstruktive Wege gehen und gemeinsam Lösungen finden. Hamburg und Niedersachsen müssen gemeinsam den Wirtschaftsraum gestalten – nur so sichern wir langfristig die Zukunft unserer landwirtschaftlichen Betriebe.“

Vanessa Zobel sprach über ihre persönliche Verbindung zum Apfel:

„Ich bin mit Butterstulle und Apfel in der Brotdose groß geworden – und halte das auch bei meinen Kindern so. In die Brotdose gehört es knackig frisch und heimisch.“

Sie betonte zudem die Notwendigkeit, sich weiterhin für eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auf Bundesebene einzusetzen. Der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen wird, was einer Steigerung seit der Einführung 2015 um 63,5 Prozent entspricht.

v.l.: Ulrich Harms, Christian Maack, Altländer Blütenkönigin Ella Weilert, Heinz Cordes, Jannis Schröder, Jochen Quast, Sybille Meyer, Katharina Fegbank, Claus Schliecker, Kristine Anschütz Foto: privat

Vielfalt und Qualität der Apfelsorten

Die Apfelsaison dauert bis in den Spätherbst und bietet eine beeindruckende Sortenvielfalt:

  • Klassiker wie Elstar, Red Jonaprince, Boskoop, Gala und Braeburn
  • Bei Elstar werden 89.000 t erwartet, bei der immer beliebter werdenden Sorte Wellant sind es bereits 18.000 t

Die Äpfel werden von Hand gepflückt, sorgfältig sortiert und unter kontrollierten Bedingungen gelagert – mit reduziertem Sauerstoffgehalt und erhöhtem CO₂-Anteil, um ihre Frische lange zu erhalten.

Austausch und Ausblick

Neben der offiziellen Eröffnung bot die Veranstaltung Gelegenheit zum Austausch zwischen Erzeugern, Handel, Politik und Medien. Die Apfelsaison ist nicht nur ein wirtschaftlicher Motor, sondern auch ein kulturelles Ereignis, das die Region verbindet und stärkt.

Es werden Spitzenqualitäten erwartet – knackig, frisch und aromatisch. Im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt hat der Kunde die Wahl. Mit der Entscheidung zu heimischem Obst spiegelt er Wertschätzung gegenüber den Familienbetrieben und der Qualität aus Deutschland wider, statt zu Überseeprodukten zu greifen.

Besuch von Bundestagsabgeordneten der Grünen auf Hamburger Landwirtschaftsbetrieben

Am 11.07.25 besuchten die Sprecherin der Grünen Hamburg für Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz Frau Lisa Maria Otte  und Frau Melanie Nerlich zwei exemplarische landwirtschaftliche Betriebe in Hamburg: den Betrieb von Carsten Jacobsen sowie den Hof Stender Gartenbau. Eingeladen hatte der Bauernverband Hamburg und der Wirtschafts- und Gartenbauverband Nord um den Dialog zwischen Politik und Praxis zu stärken und aktuelle Herausforderungen der Branche direkt vor Ort zu diskutieren.

Im Mittelpunkt des Besuchs standen Themen wie nachhaltige Produktion, regionale Vermarktung, Fachkräftemangel und die Auswirkungen agrarpolitischer Entscheidungen auf die tägliche Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Die Gespräche verliefen offen und konstruktiv – mit dem gemeinsamen Ziel, die Zukunft der Hamburger Landwirtschaft ökologisch wie ökonomisch tragfähig zu gestalten.

Foto: S. Meyer

Betriebsübersicht

🔹 Betrieb Carsten Jacobsen – Landwirtschaft mit Verantwortung Der familiengeführte Betrieb von Carsten Jacobsen liegt am Stadtrand von Hamburg und bewirtschaftet rund 120 Hektar Fläche. Der Schwerpunkt liegt auf dem Anbau von Getreide und der Haltung von Rindern. Besonders hervorzuheben ist die Integration moderner Technik zur ressourcenschonenden Bewirtschaftung und die enge Zusammenarbeit mit regionalen Vermarktungspartnern. Der Betrieb engagiert sich zudem in der Ausbildung junger Landwirte und ist aktives Mitglied im Bauernverband Hamburg.

🔹 Hof Stender Gartenbau – Vielfalt unter Glas und im Freiland Der Hof Stender Gartenbau ist ein traditionsreicher Gartenbaubetrieb mit Spezialisierung auf Blumen- und Kräuterproduktion. Auf mehreren Hektar Freiland sowie in modernen Gewächshäusern werden Stauden und aromatische Kräuter für den regionalen Markt angebaut. Der Betrieb setzt auf nachhaltige Bewässerungssysteme, biologische Schädlingsbekämpfung und kurze Lieferketten. Besonders geschätzt wird die enge Bindung zu lokalen Floristen,den Hamburger Blumengroßmarkt und Wochenmärkten. Erkennen kann der Verbraucher die Pflanzen und Kräuter am Vierländer Frische LOGO auf den Töpfen aufgedruckt.

Foto: S. Meyer

Stimme des Bauernverbandes Hamburg „Wir freuen uns über das Interesse der Politik an der praktischen Landwirtschaft in Hamburg. Der direkte Austausch ist essenziell, um realistische und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln“, betonte Martin Lüdeke, Präsident des Bauernverbandes Hamburg.

Foto: S. Meyer

Mentoring-Programm: Dritte Bewerbungsphase für „Kompass“ startet

Foto:DBV

Junge Frauen in der Landwirtschaft gesucht: Mentoring-Programm „Kompass“ startet in die dritte Runde

Die Bewerbungsphase für das erfolgreiche Mentoring-Programm „Kompass“, einer Initiative des Fachausschusses Unternehmerinnen des Deutschen Bauerverbandes, geht in die dritte Runde.

„Auf geht’s! Bewerbt euch! Das Kompass-Mentoring-Programm zeigt die Vielfalt der Frauen in der Landwirtschaft, auch als nächste Generation von Betriebsleiterinnen. Genau diese Vielfalt brauchen wir im Verband, weshalb wir mit dem Programm in die nächste Runde gehen“, sagt Susanne Schulze Bockeloh, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Unternehmerinnen-Fachausschusses im Deutschen Bauernverband (DBV). Das Bewerbungsverfahren für das Kompass-Mentoring-Programm ist am 1. September wieder gestartet. Bis zum 15. Oktober können sich interessierte Frauen aus der Landwirtschaft bewerben. „Das Kompass-Programm bietet den Teilnehmerinnen einen intensiven Einblick in die Verbandsarbeit, stärkt die Frauen bei Diskussionen zu landwirtschaftlichen Themen und ermöglicht die Vernetzung mit landwirtschaftlichen Unternehmerinnen aus dem ganzen Bundesgebiet“, so Schulze Bockeloh.

Das Programm besteht aus zwei Teilen: Mentoring und Weiterbildungstrainings. Ein Jahr lang werden die Teilnehmerinnen von einer Mentorin aus der Landwirtschaft begleitet. Gemeinsam mit der Mentorin können Themen wie Hofübernahme, Vereinbarkeit von Familie / Hof und Ehrenamt, aber auch mögliche Zukunftspläne in der Landwirtschaft (Diversifizierung / Finanzierung / Weiterbildung) besprochen werden. Der zweite Teil des Programms besteht aus vier Trainings, die über ein Jahr verteilt in Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie durchgeführt werden. Hier stehen die Themen Zeitmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Medienarbeit (Social Media / Kameratraining) und vor allem Kommunikation und Netzwerken im Vordergrund. Die Trainings, in denen Mentorinnen und Mentees zusammenarbeiten, verknüpfen die Entwicklung persönlicher Methodenkompetenz mit gegenseitigem Empowerment und Erfahrungsaustausch. Die Teilnehmerinnen werden auch an Fachausschusssitzungen und Parlamentarischen Abenden des Bauernverbandes teilnehmen und sich so ein überregionales Netzwerk aufbauen. Außerdem profitieren sie von dem bereits bestehenden Unternehmerinnennetzwerk mit über 200 Unternehmerinnen.

Für den neuen Durchgang suchen wir 10 Mentees, die aktiv in der Landwirtschaft sind, sich persönlich weiterentwickeln und Teil eines umfassenden Netzwerks in der Agrarbranche werden möchten. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. September bis zum 15. Oktober 2025. Das Programm startet im Februar 2026 in Berlin. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website Deutscher Bauernverband e.V. – Kompass – Das Mentoring-Programm für Frauen in der Landwirtschaft. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie Theresa Kärtner unter kompass@bauernverband.net.

Der DBV-Fachausschuss Unternehmerinnen wurde 2022 gegründet und besteht aus Unternehmerinnen aus allen Landesbauernverbänden. Die Vorsitzende des Fachausschusses wird als Vizepräsidentin in den DBV-Vorstand kooptiert. Seit 2022 ist Susanne Schulze Bockeloh Vorsitzende und Vizepräsidentin des DBVs. Der Fachausschuss setzt sich aus drei Pfeilern zusammen: Agrarpolitik, Netzwerk und Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband.