Jetzt mitmachen und bis zu 5.000 Euro gewinnen! Sie engagieren sich für Insektenschutz in der Landwirt – schaft? Dann bewerben Sie sich bis 28. Februar 2021 für den Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben.“. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeichnet Landwirtinnen und Landwirte aus, die sich alleine oder zusammen mit anderen Akteuren aus ihrer Region mit viel Herzblut und guten Ideen für eine insektenfreundliche Landwirtschaft einsetzen. Zeigen Sie uns, was Sie tun, um Insekten zu schützen! Zum Beispiel, indem Sie … blühende P anzen über die ganze Saison wachsen lassen wie Wildblumenstreifen, Untersaaten oder Zwischenfrüchte; Nahrungsangebote, Nistmöglichkeiten und Lebensräume für Insekten bieten wie Hecken, Totholz, Tümpel oder Brache; Lebensräume wie Übergänge zum Wald, Säume oder Fließgewässer schützen; für mehr Insektenschutz neue Technologien oder Anbaumethoden nutzen; auf einen Mix unterschiedlicher Maßnahmen setzen und mit anderen Aktiven aus der Region zusammenarbeiten. Insektenschutz lohnt sich! Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirt – schaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt – von der sie gleichzeitig auch pro tiert. Viele Insekten sind wertvolle Unterstützer auf Feldern, Obstplantagen oder im Gemüseanbau. Sie vertilgen Schädlinge, bestäuben Pflanzen und helfen dabei, den Boden fruchtbarer zu machen. Insekten reagieren aber oft sensibel auf die Art und Weise, wie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für die Erhaltung der bio – logischen Vielfalt ein. Dieses Engagement würdigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben.“. Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten sowie zukunftsweisenden Maßnahmen soll andere Betriebe und Akteure anregen, sich ebenfalls für den Insektenschutz zu engagieren. Auch andere Projekte sind willkommen. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger trifft eine unabhängige Jury, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, der Landwirtschaft und des Naturschutzes angehören. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen! Wer kann teilnehmen? Bewerbungen sind in zwei Kategorien möglich :
Einzelbetriebe Hierzu gehören Landwirtinnen und Landwirte im Neben- und Haupterwerb aller Produktionsrichtungen und Produktionsweisen.
Kooperationen Regionale Zusammenschlüsse oder Netzwerke, zu denen mindestens ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört. Mögliche Partner sind beispielsweise andere landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Vereine, Verbände, Kommunen, Imkereien, Bürger innen und Bürger, Naturschutzinitiativen, Jagdpächterinnen und -pächter. Pro Kategorie werden drei Preise vergeben. Interessiert? Bewerben Sie sich jetzt. Die Teilnahmeunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf www.land-vielfalt-leben.de. BMEL_
Haben Sie Blühstreifen oder Hecken angelegt, in denen Insekten Futter und Unterschlupf finden? Integrieren Sie blühende Zwischenfrüchte oder Untersaaten in Ihre Fruchtfolge? Oder haben Sie eine andere Maßnahme umgesetzt, um Insekten in Agrarlandschaften besser zu schützen? Dann bewerben Sie sich als Einzelbetrieb oder als Kooperation beim Bundeswettbewerb insektenfreundliche Landwirtschaft „Land.Vielfalt.Leben.“. Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für den Insektenschutz ein. Dieses Engagement würdigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit diesem Bundeswettbewerb. Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten sowie zukunftsweisenden Maßnahmen soll den Erfahrungsaustausch fördern und andere Betriebe und Akteure anregen, ebenfalls etwas für den Insektenschutz zu tun. Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt von der sie gleichzeitig auch profitiert. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021. Die Auszeichnung erfolgt in zwei Kategorien. Pro Kategorie werden drei Gewinner gekürt und Preisgelder zwischen 2.500 und 5.000 Euro vergeben. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzte, unabhängige Jury wählt unter allen Bewerbungen, die insgesamt sechs Gewinner aus. Die genauen Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsunterlagen für den Bundeswettbewerb finden Sie auf der Website www.land–vielfalt–leben.de.
„Der Rückgang der Insekten
geht uns alle an. Insektenschutz
braucht krea tive und
vielseitige Lösungen, auch
in der Landwirtschaft. Mit
dem Bundeswettbewerb
‚Land.Vielfalt.Leben.‘ wollen
wir den Erfahrungsaustausch
fördern – und all jenen eine
Bühne bieten, die sich mit vielen
guten Ideen für den Schutz
von Insekten engagieren.“
Julia Klöckner
Bundesministerin für Ernährung
und Landwirtschaft
Der Deutsche Bauernverband (DBV) als Interessenverband von über 90 %
der Landwirte in Deutschland engagiert sich mit dem Verbundprojekt
„Lebendige Agrarlandschaften – Landwirte gestalten Vielfalt!“ für den
Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt in intensiven
Agrarlandschaften. Dafür werden in kooperativer Zusammenarbeit zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz Lösungen erarbeitet, die in die
Produktionsabläufe heutiger Landwirtschaftsbetriebe integriert werden
können.
Im DBV-Dachprojekt „Naturschutzmanagement – Von Bauern für Bauern“
werden modellhaft berufsständisch getragene, regionale Plattformen
initiiert, um sie mit bestehenden Beratungsstrukturen zu verzahnen, sie
sinnvoll zu ergänzen und die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen zu
verbessern. Landwirte und Winzer wirken innerhalb dieser Plattform als
Türöffner für ihre Kollegen, überwinden Vorbehalte und Vorurteile
gegenüber Naturschutzmaßnahmen und intensivieren den Dialog zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz. Ergebnisse aus Wissenschaft und
Forschung und nicht zuletzt aus der Praxis zeigen, dass Empfehlungen und
Hinweise innerhalb des Berufsstandes entscheidend für die eigene
Betriebsführung sind. Dieses Vertrauen hilft, den Erhalt und die
Förderung der Artenvielfalt stärker ins Bewusstsein zu rücken, Maßnahmen
umzusetzen und sich an Naturschutzprogrammen zu beteiligen.
Durch die enge Kommunikation mit dem DBV wird die bundesweite
Übertragung, Ausweitung und Vernetzung regionaler Plattformen
vorangetrieben.
Mit der „Plattform Landwirtschaft
& Naturschutz für Biodiversität“ werden der Dialog und die
Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz nachhaltig
verbessert.
Landwirtschaft und Naturschutz arbeiten Hand in Hand am Erhalt und der
Förderung der biologischen Vielfalt und sichern damit die
Grundvoraussetzungen für wichtige Ökosystemleistungen. Dabei übernehmen
Landwirte und Winzer, die bereits Erfahrungen mit Naturschutzmaßnahmen
haben, die aktive Rolle als „Botschafter für den Naturschutz“. Sie
werben bei Berufskollegen für die Integration von Naturschutzmaßnahmen
in betriebliche Abläufe und sind Teil der Plattform zur Information über
und zum Management von Naturschutzmaßnahmen, die bestehende
Beratungsstrukturen unterstützt.
Landwirte und Winzer geben persönliche Erfahrungen weiter und fungieren
als niedrigschwellige, erste Anlaufstelle für Fragen zum
produktionsintegrierten Naturschutz. Als Türöffner bauen sie Brücken zu
spezialisierten Naturschutzberatern vor Ort. Diese innovative
Botschafterfunktion der Landwirte und Winzer, unterstützt durch ein
Experten-Netzwerk für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen, lässt eine
größere Bereitschaft im Berufsstand zur Teilnahme an entsprechenden
Aktivitäten erkennen. Ziel ist, mehr Berufskollegen für die aktive
Teilnahme an Naturschutzprojekten und -programmen zu mobilisieren.
Die Plattformen bringen Akteure einer Region aus Landwirtschaft und
Naturschutz zusammen und geben Vertretern aus Verbänden, Stiftungen,
Landwirtschaftskammern, Ministerien, Kommunen, Beratung, Verwaltung und
Unternehmen Möglichkeiten zum Austausch und zur Kooperation. Die
Verbesserung der biologischen Vielfalt ist das gemeinsame Ziel von
Landnutzern und Naturschützern, welches nur in enger Zusammenarbeit
aller Beteiligten erreicht werden kann.
Das Projekt ist Teil des vom DBV koordinierten Verbundprojekts
„Lebendige Agrarlandschaften – Landwirte gestalten Vielfalt!“, das im
Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für
Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
gefördert wird.
In die Konzeptionierung flossen Ergebnisse mehrerer Veranstaltungen mit
Landwirten und Winzern ein, die die Anforderungen an eine
Naturschutzberatung und Hemmnisse für die breite Akzeptanz von
Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen thematisierten und
entsprechende Lösungsmöglichkeiten erarbeiteten. So wurden die
Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe innerhalb des Berufsstandes als
sehr effektiv hinsichtlich der Steigerung der Umsetzung von
Naturschutzmaßnahmen hervorgehoben. Im direkten Austausch mit Landwirten
und Winzern wurden Netzwerke mit Fachleuten für Naturschutzmaßnahmen,
der Austausch mit Berufskollegen und Konzepte für die Verstetigung
erfolgreicher Projekte nach deren Förderperiode gefordert.
Die Schaffung einer Anlaufstelle zur Koordination und Organisation der
Plattform bedingt eine enge regionale Zusammenarbeit mit verschiedenen
Akteuren wie Berufsverbänden, Offizialberatung,
Kulturlandschaftsstiftungen, Ministerien, Naturschutz,
Industrieverbänden und Interessensverbänden (z. B. Imker, Jäger). Zwei
regionale Plattformen wurden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
initiiert. Der Berufsstand in Rheinland-Pfalz ist von zwei
Bauernverbänden geprägt, die bereits mit Naturschutz-Projekten in
intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaften aktiv sind. Darüber hinaus
agieren sowohl die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz als auch
die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit besonderer Kompetenz im
Bereich des Biotop- und Artenschutzes in Kooperation mit Landwirten. Der
DBV begleitet und unterstützt die Etablierung der Plattformen sowohl
fachlich als auch strukturell. Aufgrund der bestehenden Kontakte zu den
Landwirten und Winzern, die an „Lebendige Agrarlandschaften“ teilnehmen,
ist die Ansprache potentieller „Botschafter für den Naturschutz“ in
ganz Rheinland-Pfalz sehr vielversprechend. Auch die Stiftung
Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt führt gemeinsam mit Landwirten, die
bspw. im Zuge der Maßnahmenübertragung oder durch andere Projekte mit
Naturschutzmaßnahmen vertraut sind, öffentlichkeitswirksame Aktivitäten
durch (u.a. Info-Schilder, Arbeitsblätter) und organisiert Fachbeiträge
bei Veranstaltungen auf Betrieben (u.a. Feldtag, Hoffest).
Die jeweilige Plattform-Koordination übernimmt die Organisation von
Veranstaltungen zur Information von Landwirten und Winzern bzw.
unterstützt äquivalente lokale Aktionen. Sie bündelt Informationen über
regionale Naturschutz-Projekte in der Landwirtschaft und koordiniert den
Austausch innerhalb des Netzwerkes. Landwirte und Winzer, die als
Botschafter aktiv werden möchten, werden fachlich auf die Aufgabe
vorbereitet und in der Organisation unterstützt. Ideen für gemeinsame
regionale Initiativen können gesammelt, Lösungsansätze für bekannte
Schwierigkeiten und Hemmnisse erarbeitet, erprobt und verbreitet werden.
Bezug zur biologischen Vielfalt:
Landwirte und Winzer, die aktiv Naturschutzmaßnahmen auf ihren landwirtschaftlichen Flächen umsetzen und damit zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft beitragen, übernehmen Verantwortung und tragen die Idee und das Engagement für den produktionsintegrierten Naturschutz in den Berufsstand. Als „Botschafter für den Naturschutz“ informieren sie ihre Kollegen auf Fachveranstaltungen und helfen dabei, bestehende Hemmnisse und Vorbehalte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu überwinden. Der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden verbessert, so dass sie Hand in Hand am Erhalt und der Förderung der Biodiversität arbeiten und für die Landwirtschaft praktikable und gleichermaßen ökologisch wertvolle Naturschutzmaßnahmen, die in unterschiedlichen Programmen und Projekten entwickelt und erprobt wurden, auf noch mehr landwirtschaftlichen Betrieben etabliert werden können.
Der i.m.a – information.medien.agrar e.V. besteht seit sechzig Jahren
Berlin, 23. November 2020)Es gibt
bundesweit wohl kaum eine andere Institution in der Landwirtschaft, die seit
sechzig Jahren derart nachhaltig Informations- und Bildungsarbeit betreibt, wie
der i.m.a e.V. Am 24. November 2020 begeht der gemeinnützige Verein sein
Jubiläum. Aus der ursprünglichen „Aufklärungsarbeit“ über die Landwirtschaft
hat sich ein Aufgaben-Spektrum entwickelt, das von der Verbraucherinformation
über Bildungsarbeit bis zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten reicht.
Als „Brücke zur Stadt“ war der i.m.a e.V. bei seiner Gründung 1960 in Hannover
eine regionale Institution. Man wollte die Bevölkerung in den Städten über die
Arbeit und das Leben der Bauernfamilien informieren. Schon damals mangelte es
an der Wertschätzung der Landwirtschaft durch Kreise der Gesellschaft – ein
Problem, das heute noch zu beobachten ist. Mit dem Erfolg der Arbeit wuchs das
Interesse an dem Verein und er wurde bundesweit aktiv. Materialien wie das „1 x
1 der Landwirtschaft“ – eine der traditionsreichsten Publikationen der
Agrar-Branche – oder die „Drei-Minuten-Informationen“ gehören seit jeher zu den
bekanntesten Publikationen und sind bei den Verbrauchern sehr begehrt.
Mit Bildungsmaterialien für Schulen entwickelte sich eine Kernkompetenz des
i.m.a e.V., die inzwischen von mehr als 70.000 Lehrkräften geschätzt wird. Sie
nutzen die Unterrichtsposter und Sachinformationen, lesen das Lehrermagazin
„lebens.mittel.punkt“ oder lassen sich zu Expeditionen auf den „Lernort
Bauernhof“ anregen. Der Verein unterstützt die Lehrkräfte durch die Rezension
von Schulbüchern, die seit diesem Jahr erstmals auch auf seiner
Online-Plattform nach landwirtschaftlichen Sachthemen und vielen weiteren
Aspekten recherchiert werden können.
Das Agri-Lexikon, ein „Wikipedia“ der Landwirtschaft, oder die Begleitung
wissenschaftlicher Examensarbeiten sowie repräsentativer Umfragen zum „Image
der deutschen Landwirtschaft“ und die Zusammenarbeit mit Universitäten unterstreichen
die Bedeutung des i.m.a e.V. auch in diesen Bereichen der Bildungsarbeit. Nicht
zuletzt (re)präsentiert der Verein die Landwirtschaft auf Veranstaltungen wie
der Bildungsmesse „didacta“, der Internationalen Grünen Woche oder auf anderen
großen Verbrauchermessen.
Seit neun Jahren hat der i.m.a e.V. seinen Sitz in der Bundeshauptstadt. Doch
auch von hier aus bleibt er der Landwirtschaft eng verbunden. Landwirte nutzen
die i.m.a-Materialien für ihre Kommunikationsarbeit, der Verein bringt
Verbraucher mit seiner Transparenz-Initiative „EinSichten in die Tierhaltung“
auf die Bauernhöfe oder bietet jungen Verbrauchern mit seiner
i.m.a-Schülerpressekonferenz eine Plattform für den Austausch mit Landwirten.
Wie vor sechzig Jahren so gilt auch heute unverändert, dass man die
Landwirtschaft am besten verstehen kann, wenn man sie erlebt. Mit dem i.m.a
e.V. ist die „Brücke zur Stadt“ zu einem nachhaltigen Bauprojekt geworden, das
immer größer und bedeutender wird.
Anlässlich des sechzigjährigen Bestehens des Vereins i.m.a.e.V. ist die Broschüre „Zukunft der deutschen Landwirtschaft“ erschienen. Diese können die Mitglieder des Bauernverbandes Hamburg e.V. kostenlos im Büro des Bauernverbandes erhalten.
DBV begrüßt Schritt zur Erweiterung der generell unzulässigen Handelspraktiken
(DBV) Anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 18.11.2020 zur Umsetzung der UTP-Richtlinie begrüßt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken auch unter Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume endlich voranschreitet. „Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig abgeschlossen werden. Wettbewerbsschädliche Konzentrationen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und teilweise in den vorgelagerten Stufen führen zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft und bewirken die Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben“, so Rukwied. Eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes besteht daher in einer klareren Abgrenzung zwischen hartem Verhandeln und Missbrauch von Marktmacht in der Lebensmittellieferkette. Die EU hat dafür mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken eine wichtige Grundlage geschaffen, die von den Mitgliedstaaten auch weitergehend ausgestaltet werden kann. Aus Sicht des DBV müssen insbesondere die so genannten „relativ unzulässigen“ Praktiken (d.h. die dann unzulässig sein sollen, wenn sie nicht ausdrücklich vorab vereinbart sind) grundsätzlich untersagt werden. Solche Vorab-Vereinbarungen sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern schieben häufig einseitig Risiken und Kosten dem schwächeren Lieferanten zu. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat man dieser berufsständischen Forderung Rechnung getragen und ist über eine reine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgegangen. Generell verboten werden soll auf diesem Weg beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten oder die Abwälzung von Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten. Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des DBV unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Die Vertragspartner in der Lieferkette sollten daher über diesen begrenzten Anwendungsbereich hinaus und grundsätzlich unlautere Handelspraktiken in ihren vertraglichen Lieferbeziehungen ausschließen. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.
„Wir setzen darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als angedachte nationale Durchsetzungsbehörde ihre Befugnisse auf der Grundlage der EU-Richtlinie konsequent zur Anwendung bringt. Wir erwarten, dass nach Feststellung von Verstößen diese getroffenen Entscheidungen veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass die von der Durchsetzungsbehörde festzulegenden Sanktionen wirksam und abschreckend sind. Die im Gesetzentwurf bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro vorgesehenen Geldbußen sind aus unserer Sicht zu niedrig und werden den EU-Kriterien noch nicht gerecht“, so Bauernpräsident Rukwied.
Landwirtschaft und Umwelt: Veränderung gestaltet Zukunft
Veränderung gestaltet Zukunft. Gemeinsam müssen wir
Landbewirtschaftung und Tierhaltung so verändern, dass wir Umwelt, Klima
und Artenvielfalt schützen und gleichzeitig den wirtschaftlichen und
sozialen Zielen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft gerecht werden.
Veränderung braucht einen Rahmen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste agrarpolitische Instrument in der EU
und in Deutschland. So weitreichend und finanzstark diese gemeinsame
Politik ist, so groß und nachhaltig muss nun auch ihr Beitrag zur Lösung
der aktuellen Herausforderungen der Zukunft sein.
Die Einigungen der EU-Agrarministerinnen
und Minister und des Europäischen Parlaments zur Reform der gemeinsamen
Agrarpolitik waren noch kein Durchbruch, auch nicht für den
europäischen Green Deal und seine Strategien „Vom Hof auf den Tisch“ und
die Biodiversitätsstrategie. Gelingen muss die Reform daher jetzt in
der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – also im deutschen
Strategieplan für die gemeinsame Agrarpolitik. Das BMU
möchte seinen Vorschlag dazu auf dem Agrarkongress 2021 mit Expertinnen
und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutieren.
Wir laden Sie ein, sich aktiv an der Veranstaltung zu beteiligen.
Der Agrarkongress wird vom BMU als virtuelle Veranstaltung organisiert, ein Livestream der gesamten Veranstaltung wird angeboten.
12. November 2020 Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Bildquelle: colourbox.de
In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8
mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen. Im Nachbarbundesland
Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei
Wildvögeln auf über 100 Fälle erhöht. Zudem wurde die Geflügelpest in
zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt.
Daraufhin wurde eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Aufgrund
der Befunde in Hamburg und des insgesamt hohen Risikos in
Norddeutschland ordnen auch die Hamburger Bezirke die Stallpflicht an.
Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke werden am 13. November 2020
in Kraft treten und sind hier zu finden.
Die
flächendeckende Aufstallung kann das Risiko einer Übertragung auf Haus-
und Nutztierbestände deutlich einschränken. Eine Stallpflicht ist für
viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff.
Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu
verhindern, da dies noch gravierendere Folgen hätte und betroffene Tiere
getötet werden müssten.
Die aviäre Influenza, bekannt als
Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung
bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken
können. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die
Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel,
die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von
ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome
auf.
Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den
Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch
ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und
Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen
Tierverlusten führen.
Unabhängig von den aktuellen Fällen werden in Hamburg im Institut für Hygiene und Umwelt
ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest
vorgenommen (Influenza Wildvogelmonitoring). Nach den aktuellen Funden
wurde dieses Monitoring noch einmal verstärkt.
Das
Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch
Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren
kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es
entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche
Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man
zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig
krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff
Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren,
wie sie aktuell vom Typ H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel
wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein
Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei
Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide
im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des
Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren,
Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die
nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet
werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der
niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig
und wird durch Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?
Infektionen
des Menschen mit den aktuell auftretenden H5N8-Viren wurden bislang
weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber
auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell
infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich
können alle Vogelarten an der hochpathogenen Aviären Influenza
(klassische Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders
empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem
Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie
Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere
Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen,
spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und
erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser
wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große
Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang
nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings
weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder
kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen.
Ist Vogelkot gefährlich?
Eine
Infektionsgefahr von Tier zu Mensch ist in der derzeitigen Situation
nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste
Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln
oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Infektionen des
Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt.
Kann man Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?
In
Deutschland dürfen nur Geflügelfleisch, Eier und sonstige
Geflügelprodukte auf den Markt kommen, die aus Hausgeflügelbeständen
stammen, die frei von Geflügelpest sind. Geflügelprodukte aus
betroffenen Beständen werden nach den Vorgaben der
Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Das
Virus ist zudem hitzeempfindlich. Daher ist der Konsum von vollständig
durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit
Aviärer Influenza befallenen Tieren für die menschliche Gesundheit nach
aktuellem Stand unbedenklich. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch und
Geflügelfleischprodukten sollte man zudem grundsätzlich die
Hygieneregeln beachten.
Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?
Für
die Bekämpfung der Geflügelpest gelten europäische und nationale
Vorschriften wie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Wenn
Geflügelpest festgestellt wird, können Gebiete um den Ort des Ausbruchs
mit besonderen Vorgaben festgelegt werden. Betroffene Betriebe
unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen, unter anderem müssen das
Fleisch von Geflügel und Eier sowie vorhandene tierische Nebenprodukte,
Futtermittel und Einstreu unschädlich entsorgt werden. Zudem werden nach
der Geflügelpestverordnung Maßnahmen zu einer optimierten Hygiene und
Desinfektion vorgeschrieben. Die Verordnung enthält auch mögliche
Betretungsverbote, um eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet
durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen,
Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu
verhindern.
Dürfen Enten, Schwäne und Tauben gefüttert werden?
Enten
und Schwäne sollten unabhängig von der Geflügelpest grundsätzlich nicht
gefüttert werden. Das Wasser in kleineren Gewässern wird durch das
Füttern schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich um ihr Futter
zu kümmern. Darüber hinaus besteht in Hamburg aus Gründen des
Tierschutzes und der allgemeinen Hygiene ohnehin ein Fütterungsverbot
von Tauben auf öffentlichen Flächen.
Was kann man tun, um ein Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?
Die
Geflügelpest lässt sich sehr leicht verbreiten – zum Beispiel über
Kleidung oder Schuhe. Jeder kann den Erreger so unbewusst weitertragen.
Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass man es bemerkt. Deshalb sollte
man beim Fund von toten Vögeln die Kadaver nicht anfassen und Hunde
sowie Katzen möglichst nicht frei laufen lassen, damit sie mit den
Kadavern nicht in Kontakt kommen und das Virus unbemerkt weitertragen.
Wie erkennt man kranke Tiere? Wie verhalte ich mich auf Spaziergängen?
Einzelne
tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Tote
Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise
viele Vögel an Entkräftung. Vögel sterben auch an Altersschwäche.
Verendete
Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf
einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der
Restmülltonne) entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen ist es
empfehlenswert, Kadaver nicht mit bloßen Händen zu transportieren (zum
Beispiel Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen).
Liegen viele
tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse,
Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, gilt: Informieren Sie das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt.
Dieses kann dann die Untersuchung einleiten. Ob ein verendeter Vogel am
Vogelgrippe-Virus gestorben ist, lässt sich nur durch eine Untersuchung
herausfinden.
Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?
Kontakt
von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss verhindert werden. Neben den
allgemeinen Hygienegrundsätzen sind vor allem Maßnahmen zur
Biosicherheit zu beachten:
Besucherverkehr
auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Besucher sollten
betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
Wechseln
des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von
Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel
etc. Auch die Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Beispiel
Einstreumaterial in die Ställe bringen, ist strikt durchzuführen.
Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren!
Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen.
Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben, durchführen.
Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser)
Oberflächenwasser sollte auf gar keinen Fall zur Tränke verwendet werden.
Die gewissenhafte Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde muss regelmäßig durchgeführt werden.
Artikel über die aktuelle Arbeit der Schorlemer Stiftung des DBV
Mit einem Vortrag zum Potential von Nutzinsekten begeisterte Entomologe Dr. med. vet. Philipp A. Zimmermann die deutschen und ugandischen Teilnehmenden des Webinars.
Corona macht es auch uns nicht leicht. Aber mit viel Einfallsreichtum und prominenter Unterstützung versuchen wir die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes unsere internationale Bildungsarbeit weiter fortzuführen. Wenn auch anders als bisher. Gerade in diesen Wochen merken wir es wieder: auch wir hier in Deutschland sind nur Teil eines großen Ganzen. Sei es durch die GAP Verhandlungen, an der neben Deutschland noch 26 weitere Staaten teilnehmen, oder an der vor keiner Landesgrenze haltmachenden Corona Pandemie.
Wir leben in einer globalisierten Welt, in der es spannend und durchaus auch wichtig sein kann, zu erfahren, wie unsere internationalen Mitmenschen eigentlich so ticken. Jedes Jahr bieten wir deshalb jungen Menschen aus den Grünen Berufen die Möglichkeit, aus erster Hand zu erfahren, wie Landwirtschaft in anderen Ländern unter anderen klimatischen, wirtschaftlichen, sozialen und technischen Bedingungen eigentlich funktioniert und ob unsere internationalen Kolleginnen und Kollegen nicht auch manchmal mit genau den gleichen Problemen und Themen beschäftigt sind wie wir hier in Deutschland. Seit über 40 Jahren vermitteln wir Praktika in unsere 12 Partnerländer, darunter EU-Länder wie Frankreich und Irland, die „Klassiker“ USA, Kanada, Australien und Neuseeland sowie Japan und seit 2019 auch Uganda.
„Winter Wonderland“ und weite Flächen im wunderschönen Kanada.
Aus bekanntem Anlass können wir derzeit nicht absehen, wie sich die Situation im kommenden Jahr entwickeln wird. Dennoch möchten wir reiselustige, junge Menschen aus der Grünen Branche dazu ermutigen, sich bei uns zu melden.
Die Austauschteilnehmenden lernen, wie Ackerbau und Schafzucht in Australien funktioniert.Vor allem das Fahren der riesigen Maschinen macht besonders viel Spaß.
Je nach Wunschland und Zeit versuchen wir, in Absprache mit unseren Gastbetrieben und Partnerorganisationen im Ausland und unter Berücksichtigung sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen, Auslandspraktika für das kommende Jahr zu ermöglichen.
Seit 2019 gibt es die Möglichkeit, für ein Praktikum nach Uganda zu reisen.
Neben technischen Kenntnissen können Jungbäuerinnen und Jungbauern auch Erfahrungen zu moderner Betriebsführung und agrarwirtschaftlichen Zusammenhängen sammeln. Besonders das persönliche Wachsen durch die praktischen Erlebnisse während des Aufenthalts erhöht die fachliche Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit. Und um die Zeit zu überbrücken, bis es wieder los gehen kann mit dem Abenteuer Auslandsaufenthalt, haben wir viele kleine und große digitale Alternativen ins Leben gerufen. Diese richten sich vor allem aber nicht nur an deutsche Interessenten der tropischen, ostafrikanischen Landwirtschaft. Um den Jungbauern und Jungbäuerinnen aus unserem Partnerland Uganda die deutsche Landwirtschaft trotz Reisebeschränkungen näherbringen zu können, entwickelten wir eine Webinar-Reihe, an der sowohl ugandische als auch deutsche Interessenten teilnehmen können. In regelmäßigen Abständen organisieren wir ein moderiertes, einstündiges Online Seminar zu jeweils einem spannenden landwirtschaftlichen Thema. In der Vergangenheit konnten wir bereits Herrn Werner Schwarz, Vizepräsident des DBV, sowie Dr. med. v et. Philipp A. Zimmermann, Wissenschaftsredakteur und Gründer von Entosiast (www.entosiast.de), für einen Vortrag in unserer Reihe gewinnen. Thematisch ging es u.a. um die Covid 19 Pandemie und ihre Auswirkungen in der Landwirtschaft, um die Rolle von Insekten in der Lebensmittelwertschöpfungskette und um Organisationen im ländlichen Raum.
Am 03. Dezember führen wir gemeinsam mit dem Deutschen Landfrauenverband (dlv) ein Webinar durch, in dem sich zwei bäuerliche Partnerorganisationen des dlv in Ghana und unser Partner in Uganda zu aktuellen Themen austauschen.
Am 10. Dezember wird sich mit den Folgen des Klimawandels für die deutsche und die ugandische Landwirtschaft auseinandergesetzt.
Die Webinare finden auf Englisch statt.Unverbindliches Reinschnuppern ist natürlich jederzeit erwünscht! Weitere Informationen zu unseren Auslandspraktika und alles Wissenswerte inklusive Zugangsdaten zu unseren Webinaren finden Sie auf www.schorlemerstiftung.de bzw. www.schorlemerstiftung afrika.de
Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes wählt neuen Vorstand
Pressemitteilung
Foto: Barbara Neumann/DBV
Die Mitgliederversammlung des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) hat den amtierenden Präsidenten Joachim Rukwied
mit überzeugender Mehrheit wiedergewählt. Rukwied erhielt in Erfurt in
geheimer Wahl 373 der 457 abgegebenen Delegiertenstimmen der
ordentlichen und assoziierten Mitglieder. Das entspricht 81,6 Prozent
der Stimmen. Damit ist Rukwied für weitere vier Jahre DBV-Präsident.
Der
59-jährige Joachim Rukwied betreibt einen Ackerbaubetrieb mit Gemüse-
und Weinbau in der Nähe von Heilbronn. Seit 2012 ist er Präsident des
Deutschen Bauernverbandes und seit 2006 Präsident des
Landesbauernverbandes Baden-Württemberg. In den Jahren 2017 bis 2020
vertrat er zudem rund 60 europäische Bauernverbände als Präsident des
europäischen Bauernverbandes Copa.
Ebenfalls mit großer Mehrheit
hat die Mitgliederversammlung die DBV-Vizepräsidenten Werner Schwarz aus
Schleswig-Holstein (88,9 Prozent der abgegebenen Delegiertenstimmen),
Walter Heidl aus Bayern (86,9 Prozent) und Karsten Schmal aus Hessen
(93,6 Prozent) wiedergewählt. Als neuen DBV-Vizepräsidenten wählten die
Delegierten Detlef Kurreck aus Mecklenburg-Vorpommern (87,9 Prozent).
Detlef
Kurreck aus Mecklenburg-Vorpommern wurde am 26. November 1958 in
Kühlungsborn geboren. Nach einer Berufsausbildung zum Melker mit Abitur
studierte der heutige Ackerbauer an der Universität Rostock
Tierproduktion. In der Wendezeit übernahm der Diplom-Agraringenieur den
Vorsitz in der LPG Rerik/Bastorf. Nach Auflösung der LPG wurde Kurreck
Geschäftsführer der Körchower Land Agrargesellschaft mbH, einem
Marktfruchtbetrieb und Lohnunternehmen mit 1.200 Hektar. 2016 wurde er
erstmals zum Bauernpräsidenten gewählt, 2020 in diesem Amt bestätigt.
Als Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern setzt sich
Detlef Kurreck für eine Landwirtschaft ein, die von effizientem,
nachhaltigem Wirtschaften geprägt und von der Bevölkerung akzeptiert
wird.
Wolfgang Vogel aus Sachsen, der seit 2007 Präsident des
Sächsischen Landesbauernverbandes war, tritt nicht mehr zur Wiederwahl
an. Vogel war seit 2016 Vize-Präsident des Deutschen Bauernverbandes und
bis 2019 Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes. Von 2012 bis
2020 war er zudem Vorstandsvorsitzender der Union zur Förderung von Oel-
und Proteinpflanzen. Vogel war auch Vorsitzender des
DBV-Fachausschusses Getreide.
Präsident und Vizepräsidenten des
DBV werden in der Mitgliederversammlung des Verbandes, von den knapp 450
Delegierten für 4 Jahre gewählt. Um gewählt zu werden, ist in geheimer
Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung
notwendig.
Auf Einladung des Präsidenten des Bauernverbandes Hamburg, Martin Lüdeke, besuchten im Abstand von wenigen Tagen Senator Jens Kerstan und Staatsrat Michael Pollmann Obstbaubetriebe im Alten Land. Am frühen Nachmittag des 02. Oktober traf der jetzt für die Hamburger Agrar-wirtschaft zuständige Senator Jens Kerstan auf dem Obsthof Rolf Meyer in Neuenfelde ein. Kerstan, der noch ein Neuling im Bereich der Land-wirtschaft und des Obstbaus ist, zeigte sich nicht nur gut gelaunt, sondern auch bestens vorbereitet.
Beim Rundgang durch den Betrieb war Senator Kerstan beeindruckt von den gut besetzten Obstbäumen sowie der Frische und Farbenpracht der knackigen Äpfel. Gemeinsam wurden die Erntearbeiten der Apfelpflücker und die anschließende Verarbeitung an der Sortieranlage besichtigt „Ich hätte nicht gedacht, dass so viel Handarbeit notwendig ist, bis der fertige Apfel zum Verkauf gelangt,“ gab der beeindruckte Senator offen zu. „Da wir relativ viel späte Apfelsorten anbauen, haben wir noch etwa 40% der Ernte vor uns,“ berichtete Rolf Meyer und ergänzte: „Mit dem bisherigen Ernteverlauf sind wird ganz zufrieden, die Mengen stimmen und die Qualitäten sind hervorragend.“
In der abschließenden Gesprächsrunde wurden Themen an den Senator herangetragen, die den Hamburgern Obstbauern besonders unter den Nägeln brennen. Große Sorgen bereiten den Hamburger Obstbaubetrieben die Nachrichten aus dem Forum Tideelbe. Zur Entlastung des Hamburger Hafens mit den anfallenden Schlickmengen soll geprüft werden, ob in Abschnitten wie der Haseldorfer Marsch, der Dove-Elbe sowie der Alten Süderelbe die natürliche Tide wieder eingeführt werden kann. Insbesondere die angedachte Öffnung der Süderelbe wird von den Hamburger Obstbauern rigoros abgelehnt. Der Obstbau ist gerade in Zeiten des Klimawandels verstärkt auf ausreichend Beregnungswasser mit einer sauberen Qualität angewiesen. Nach vielen Jahren Aufbauarbeit ist es endlich gelungen, ein gut funktionierendes Bewässerungsmanagement in der Dritten Meile zu etablieren. In diesem Zusammenhang bedankte sich Obstbauer Reinhard Quast ausdrücklich für die zugesagte finanzielle Aufstockung des Süderelbefonds, durch die ein großer Fortschritt für die hiesige Wasserwirtschaft erreicht wurde. Gerade das Wasser der Süderelbe ist nahezu kristallklar und von hervorragender Qualität. Durch die Öffnung der Süderelbe ist mit einer starken Sedimentanreicherung zu rechnen, das Wasser wäre für die Beregnung unbrauchbar. Darüber hinaus befürchten die Anwohner, dass Sturmfluten wieder zu einer Gefahr für Leib und Leben werden könnten. Nicht auszudenken, wenn die geplanten Schleusen durch einen technischen Defekt oder durch eine Verschlickung bei einer Sturmflut nicht schließen könnten. „Die hier lebenden Menschen werden sich vehement gegen eine Öffnung der Alten Süderelbe zur Wehr setzen.“ Senator Kerstan zeigt Verständnis für die Befürchtungen und betont, dass es sich bei den Ergebnissen des Forums Tideelbe lediglich um ein Gutachten handelt, deren Machbarkeit jetzt geprüft und genauestens abgewogen werden muss.
Auf fachlicher Ebene wurde über weitere
Themen wie die Folgen des Klimawandels für den Obstbau (Verfrühung der
Obstblüte, Ausweitung der Forstschutzberegnung), Maßnahmen zur Biodiversität,
Öko-Obstbau, Regionalvermarktung sowie die zunehmende Marktmacht weniger Ketten
des Lebensmitteinzelhandels gesprochen.
Jens Kerstan bedankte sich nach 2
Stunden für die hochinteressante Besichtigung des Obsthofes Rolf und Beke Meyer
sowie die guten und offenen Gespräche. Abschließend betonte er noch, dass er sich
als Agrar-Senator nicht nur für ökologische wirtschaftende Betriebe, sondern in
Verantwortung für alle Landwirte, Gärtner und Obstbauern stehe.
Bauernverband hebt gesundheitliche Vorteile von Schulmilchprogrammen hervor
„Milch ist ein sehr wertvolles
Nahrungsmittel für Schülerinnen und Schüler“, sagt der Vizepräsident des
Deutschen Bauernverbandes, Karsten Schmal, anlässlich des
Weltschulmilchtages. Die Welternährungsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) hebt jährlich am letzten Mittwoch im September die
Bedeutung von Schulmilchprogrammen hervor. An diesem Tag soll auf die
ernährungsphysiologisch relevante Rolle der Milch in der Ernährung von
Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht werden. Aus Sicht des
Deutschen Bauernverbandes sind entsprechende Programme nicht nur in
Entwicklungsländern, sondern auch in Industriestaaten weiterhin
aufrechtzuerhalten, um eine gesunde Ernährung von Kindern und
Jugendlichen zu fördern. Die Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms ist
dementsprechend praktikabel für die durchführenden Organisationen in den
Bundesländern zu gestalten.
Seit etwa 10.000 Jahren dient Milch
dem Menschen als Quelle wichtiger Nährstoffe. Sie liefert hochwertiges
Protein für den Muskelaufbau und -erhalt sowie andere wichtige Vitamine
und für den menschlichen Körper leicht verwertbares Calcium für Knochen-
und Zahngesundheit. So empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung den täglichen Verzehr von Milchprodukten. Auch deshalb wird im
Rahmen des EU-Schulprogramms die Abgabe von Milch und bestimmten
Milchprodukten an Kinder in Bildungseinrichtungen gefördert. Das
EU-Schulprogramm besteht aus dem Schulobst-, Schulgemüse- und dem
Schulmilchprogramm. Zur Förderung der Abgabe von Schulmilch werden aus
dem EU-Budget jährlich 100 Mio. Euro (ca. 10 Mio. Euro für Deutschland)
zur Verfügung gestellt. Der immer geringere Verzehr von Obst, Gemüse und
Milchprodukten bei Kindern soll so gestoppt werden und eine Prägung der
Kinder hin zu einer gesunden Ernährung stattfinden. In Deutschland
liegt die Verantwortung für die Organisation der Schulmilchprogramme in
den Bundesländern bzw. milchwirtschaftlichen Landesorganisationen.
Jährlich profitieren ca. 800.000 Kinder und Jugendliche deutschlandweit
von Schulmilchprogrammen.
Angesichts des Corona-Geschehens mussten
etliche Aktionen in den Bundesländern zum Weltschulmilchtag in diesem
Jahr abgesagt werden. In einigen Ländern werden Aktionen wie eine
„Kinder lernen kochen-Tour“ in NRW oder ein Malwettbewerb in
Niedersachsen durchgeführt.