DBV lehnt namentliche Veröffentlichung der Direktzahlungsempfänger weiterhin ab
Persönlichkeitsrechte werden unzureichend berücksichtigt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte erneut seine Ablehnung einer namentlichen Veröffentlichung auch von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen. Das Bundeskabinett hat heute (21. Januar 2015) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschlossen, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds unter erneuter Einbeziehung von natürlichen Personen vor. Erstmalig wird die Veröffentlichung nach diesen Vorgaben im Mai 2015 für die 2013 beantragten Direktzahlungen erfolgen.