Debatte um Pflanzenschutz auf fachlicher Basis weiterführen

DBV zur Halbzeitbewertung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz

„Mit dem Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist der richtige Weg eingeschlagen, um die Qualität pflanzlicher Produkte zu sichern und den Integrierten Pflanzenschutz weiterzuentwickeln.“ Dies betonte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, im Vorfeld des Workshops des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Halbzeitbewertung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan unterstütze die Bestrebungen, mögliche Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Verbraucher und Umwelt zu reduzieren und die Aufwandhöhe auf das notwendige Maß zu beschränken. „Die Landwirtschaft wird sich für eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz einsetzen, erwartet aber, dass diese auf Basis von Fakten erfolgt“, hob Krüsken angesichts der emotionalen Debatte über Glyphosat hervor. Nachholbedarf bestehe beim NAP vor allem darin, den Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für die Qualität von Lebensmitteln und der Sicherung von Ernten herauszustellen.

Der DBV habe sich von Anfang an konstruktiv in die Diskussion zum Aktionsplan eingebracht, der sich die Umweltverbände leider entzogen hätten. „Dies ist im Sinne der Sache unverständlich. Wir fragen uns schon, warum man dieser notwendigen Debatte aus dem Weg geht“, so Krüsken. Positiv bewertete er das Projekt „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenschutz“, in dem innovative Verfahren angewendet und als beispielgebend in der Landwirtschaft kommuniziert werden. Darüber hinaus habe sich erfreulicherweise beim Thema Puffer- und Randstreifen ein breites Bündnis für die Nutzung des Greening gebildet.

Aktuell mache sich besonders bei Ackerkulturen mit geringerem Anbauvolumen das Fehlen von Wirkstoffen und ganzer Wirkstoffgruppen dramatisch bemerkbar. Von dem Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffe zur Verfügung zu haben, sei man derzeit noch weit entfernt. Dazu seien dringend zusätzliche Anstrengungen notwendig. Das von Teilen der Politik und einigen Nichtregierungsorganisationen Infragestellen des Zulassungsverfahrens sei angesichts der weltweit vorbildlichen Standards in seiner pauschalen Art verantwortungslos und schüre ungerechtfertigte Ängste in der Gesellschaft.

DBV Pressemeldungen  | 14.06.2016

Glyphosat sichert Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft

Delegation des Europäischen Bauernverbandes bei EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis

„Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist ein Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Diese trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung in der europäischen Landwirtschaft bei“, erklärten Landwirte aus mehreren europäischen Ländern im Gespräch mit EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis am 2. Juni 2016 in Brüssel.

 „Glyphosat ermöglicht mir, Zuckerrüben direkt nach einer Winterbegrünung anzubauen“, sagte Bernhard Conzen, Ackerbauer aus dem Kreis Heinsberg und Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes. „Durch die ständige Begrünung in den Wintermonaten wird die Bodenerosion verhindert. Außerdem spare ich 20 bis 30 Liter Treibstoff und 15 bis 18 Arbeitsstunden pro Hektar ein. Im Vergleich zu alternativen ackerbaulichen Methoden ist der Glyphosateinsatz also die bessere Alternative.“ Die Verwendung von Glyphosat ermögliche zudem eine minimale Bodenbearbeitung, so dass weniger CO2 aus den Böden freigesetzt werde.

 Für die Landwirte sei es unverständlich, dass das derzeitige europäische Wiederzulassungsverfahren des Wirkstoffes öffentlich so kontrovers diskutiert und politisch verzögert werde. Dabei hätten doch die zuständigen Fachgremien, die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung, nach Auswertung der verfügbaren internationalen Studien Glyphosat als gesundheitlich unproblematisch eingestuft, betonte Conzen. Dies sei für die Anwender, die Landwirte, und die Verbraucher die entscheidende Aussage.

Pressemeldungen  | 03.06.2016

Erklärung des Deutschen Bauernverbandes: Pflanzenschutzzulassung wissenschaftlich begründen

Berlin, 05.04.2016

Durch den gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
werden die Qualität von Lebensmitteln gesichert und Ernteverluste vermieden. Strenge
gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden. Mit Sorge stellt der Deutsche Bauernverband fest, dass in der öffentlichen Diskussion vom Grundsatz der wissenschaftlichen Risikobewertung zunehmend abgewichen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Grundsatz in Frage gestellt und gleichzeitig der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verkannt werden. Die Landwirte in Deutschland unterstützen strenge Maßstäbe für Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln, erwarten aber, dass diese wissenschaftlich fundiert und nicht von
Ängsten gesteuert festgelegt werden. Politik und Medien haben eine große Verantwortung, eine sachliche Diskussion über Zulassung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Nutzen und Alternativen zu führen und nicht zur Verunsicherung der Verbraucher beizutragen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bauernverband:

1. Zulassung nach wissenschaftlichen Maßstäben
Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe sind
umfänglich in der EU–Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung geregelt; Deutschland hat
diese Standards maßgeblich mit gestaltet. Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach diesen Kriterien stellt sicher, dass keine unvertretbaren Auswirkungen für Umwelt, Anwender und Verbraucher zu befürchten sind. Vor dem Hintergrund dieser strengen Maßstäbe und dem weltweit vorbildlichen Zulassungsverfahren ist es nicht hinnehmbar, die Neutralität der an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Bewertungsbehörden in Zweifel zu ziehen und eine Abkehr von einem risikoorientierten Bewertungsansatz bei der Pflanzenschutzzulassung zu fordern.

Der Deutsche Bauernverband fordert, dass die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch in Zukunft wissenschaftlichen Standards genügen muss und so den größtmöglichen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sichert. Demgegenüber wäre es unverantwortlich, wenn die Zulassung von Stoffen nach
„gefühlten“ Risiken oder politisch motiviert erfolgen würde.

2. Pflanzenschutzmittelzulassung nicht für agrarpolitische Ziele instrumentalisieren
Über das zweistufige Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden strenge Maßstäbe an Wirkstoffe und ihre Anwendung gestellt. Zu letzterem zählen Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel in Form von Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern oder Nicht-Zielbiotopen. Hiermit wird sichergestellt, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine direkten Auswirkungen auf Gewässer, Biotope, Nachbarflächen, Anwender und Verbraucher hat. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit agrar- oder umweltpolitischen Zielsetzungen vermischt werden. Es kann nicht Aufgabe der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sein, ökologische Vorrangflächen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar sind daher Forderungen des Umweltbundesamtes, mit der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmitteln die Auflage zu verbinden, im Betrieb an anderer Stelle
Kompensationsflächen unbehandelt zu lassen. Der Deutsche Bauernverband stellt fest, dass die Forderung des UBA jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt und das Mandat im Rahmen des Zulassungsverfahrens überschreitet.

Unabhängig davon ist es aus Sicht des Deutsche Bauernverbandes sinnvoll, das Greening für die Anlage von Puffer- und Randstreifen zu nutzen. Damit dies gelingt, sind Bundesregierung, Bundesländer und die EU-Kommission gefordert, die vorhandenen Hemmnisse für die Anlage von Puffer- und Randstreifen auszuräumen.

3. Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung endlich umsetzen
Sieben Jahren nach Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzzulassungsverordnung 1107/2009 sind weder die Kriterien für die Zulassung europaweit festgelegt noch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Auch der Harmonisierungs-bericht der Bundesregierung (Drucksache 18/1591) beschreibt die uneinheitliche Bewertung zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung auf, den Zielen der europäischen EU-Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung Rechnung zu tragen und auf allen Ebenen die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas zu intensivieren. Angesichts hoher europäischer Standards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist kein Platz mehr für nationale Sonderwege. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten, die stellvertretend für eine gesamte Zone Europas die Prüfung und Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vorgenommen haben, müssen Anerkennung finden. Wenn die Harmonisierung nicht zu der von der EU-Kommission angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln führt, werden Anbau und Qualität einiger Kulturen in Deutschland zunehmend gefährdet und die Abhängigkeit von Importen beispielsweise bei Obst und Gemüse weiter gesteigert.

4. Integrierter Pflanzenschutz beinhaltet Beschränkung auf das notwendige Maß
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Maßstäben des Integrierten
Pflanzenschutzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Bestandteil ist die Beschränkung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Auch der Nationale
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fordert eine Senkung der Anwendungen von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Die Landwirtschaft steht zu dem Prinzip der Risikominimierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Umwelt und Verbraucher. Der Berufsstand lehnt aber Forderungen nach einer pauschalen Mengenreduzierung oder einer Abkehr vom Begriff des „notwendigen Maßes“ beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab. Zum einen könnten die Qualität und die Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mehr gesichert werden. Zum anderen würde eine pauschale Mengenreduzierung die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Frage stellen und Resistenzen hervorrufen.

Forderungen des Berufsstandes an die nationale Politik: Entlastungsprogramm für die Landwirtschaft

Die europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft in der aktuellen
Marktkrise bedürfen der nationalen Flankierung. Der Deutsche Bauernverband fordert ein breit angelegtes Entlastungsprogramm:

1. Unterstützung der Betriebe in der akuten Krisensituation
Die Preiskrise bringt viele Betriebe in akute finanzielle Probleme und in eine
existenzbedrohende Situation. Sofort wirksame Maßnahmen, die die Liquidität der Betriebe sichern, sind das Gebot der Stunde. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht ist, muss diese Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme.

2. Entlastungen für die Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich
2.1 Die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung müssen in den
Jahren 2017 und 2018 auf 200 Mio. Euro angehoben werden.
2.2 Der DBV fordert ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe, bestehend aus:

a) Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Ein in Vorjahren gebildeter Abzugsbetrag sollte wie im Rahmen der bis 2007 geltenden Ansparabschreibung im Falle unterbliebener geplanter Investitionen nicht rückwirkend aufgelöst werden müssen, sondern erst nach Ablauf der Investitionsfrist und ohne Gewinnzuschlag. Landwirte, die unerwartet in die Krisensituation geraten sind und ursprünglich beabsichtigte Investitionen jetzt nicht mehr leisten können, werden von steuerlichen Zusatzlasten befreit.

b) Befristete Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen.
Vorgeschlagen wird ein jährlicher Freibetrag für die betriebliche Schuldentilgung von
insgesamt 150.000 Euro je land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den Jahren 2017
bis 2020. Die Freibetragsregelung sollte sich am ausgelaufenen § 14a EStG
orientieren und für Gewinne aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus dem
Verkauf betrieblicher Grundstücke gelten.
Dies würde eine wesentliche steuerliche Erleichterung der zur Bewältigung der
aktuellen Situation aufgenommenen und in den kommenden Jahren zu tilgenden
Darlehen darstellen.

c) Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, um dem für die gesamte Primärerzeugung geltenden besonderen Wirkmechanismus zwischen Marktschwankungen und Witterungs- und
Ernteschwankungen zu begegnen. Die bilanzielle Rücklage sollte im Vergleich zum
Forstschäden-Ausgleichsgesetz flexibler gestaltet sein (keine Befristung, keine direkte
Bindung an einen Ausgleichsfonds).

2.3 Seit Jahren weist die Landwirtschaft darauf hin, dass die Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland deutlich über dem Niveau anderer europäischer Länder liegt. Der Rückerstattungsbetrag für die Agrardieselsteuer muss verdoppelt werden. Die
Rückerstattung muss beschleunigt werden, so dass die Auszahlung spätestens nach 3
Monaten erfolgt. Aus Personalmangel der Zollverwaltung dauert die Erstattung häufig 1
Jahr und länger.

2.4 Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

3. Stärkung des Wettbewerbsrechts
Der Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in
Deutschland müssen wirksamere Grenzen im Kartell- und Wettbewerbsrecht gesetzt
werden. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen:

3.1 Weitere Übernahmen durch die vier größten Lebensmitteleinzelhandels-unternehmen sind im Rahmen der Fusionskontrolle zu untersagen. Eine zunehmende Erhöhung der Konzentration der Nachfragemacht des LEH würde zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zu Lasten der Landwirtschaft führen. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes auf den Beschaffungsmärkten des LEH besteht ein Zusammenhang zwischen Einkaufsvolumen, Konditionengestaltung und der Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung der Marktposition.

3.2. Bessere Kontrolle von Marktmissbrauch: Zur Wiederherstellung von Verhandlungs- und Vertragsparität sind klare Maßstäbe zur kartellrechtlichen Überprüfung des
Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung und der Gegenleistung zu entwickeln.
Die Nachfragemacht des LEH darf nicht dazu ausgenutzt werden, um gegenüber
Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund durchzusetzen. Es müssen
klarere rechtliche Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen
Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden.

3.3 Das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ist unbefristet zu verlängern. Es ist so auszugestalten, dass eine gerichtsfeste Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbarer Zahlungen durch die Kartellbehörden vorgenommen werden kann. Dem von Dumpingpreisangeboten bei Lebensmitteln ausgehenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise müssen wirksamere Grenzen gesetzt werden. Die bestehende Regelung des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln hat eine präventive Wirkung. Sie kann bisher von den Kartellbehörden nicht konkret angewendet werden, weil der Unter-Einstandspreis nicht gerichtsfest ermittelt werden kann.

4. Markterschließung und Export forcieren
Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte sind zu nutzen. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung von Hermesbürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

5. Moratorium bei Bürokratie und Auflagen
Der DBV fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Dazu zählt insbesondere eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NECRichtlinie im Trilogverfahren, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft.

DBV: Lücken im Wettbewerbs- und Kartellrecht schließen

DBV: Lücken im Wettbewerbs- und Kartellrecht schließen

Rechtsgutachten zeigt Handlungsbedarf für die Lebensmittelkette

„Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette erweisen sich in der Praxis als unzureichend und müssen nachgeschärft werden. Wir brauchen klarere Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von konzentrierter Nachfragemacht.“
Damit fasst der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied die Ergebnisse eines im Auftrag des DBV erstelltes Rechtsgutachten zusammen. Der renommierte Kartellrechtler Professor Dr. Tobias Lettl, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Potsdam hat im Auftrag des DBV das Gutachten zur „Kartellrechtlichen Beurteilung der Preisverhandlungen zwischen den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und den Lieferanten am Beispiel von Milchprodukten“ erstellt.
Der Deutsche Bauernverband  sieht in der Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland nicht die einzige, aber eine wesentliche strukturelle Ursache für die derzeitigen Wertschöpfungsverluste in der Lebensmittelerzeugung. „Das Kartell- und Wettbewerbsrecht muss hier wirksamere Grenzen setzen, um einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette, die nicht zuletzt zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger als erster Stufe dieser Kette gehen, entgegenzuwirken“, schlussfolgert Rukwied. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des Bundeskartellamtes, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der anstehenden Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka wird der DBV die Politik in diesem Sinne nachdrücklich zum Handeln auffordern. Dazu müsse die angekündigte 9. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genutzt werden, fordert Rukwied.
Das Gutachten analysiert die Wirksamkeit der derzeit zur Verfügung stehenden kartellrechtlichen Instrumente und enthält Vorschläge zu deren Anpassung. Prof. Lettl schlägt dazu für die Lebensmittellieferkette eine Ergänzung des § 20 GWB (verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht) vor, mit der auch die Forderung nach Entgelten oder Geschäftsbedingungen als missbräuchlich eingestuft werden, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Außerdem sollte auch eine Klarstellung für Forderungen eines relativ marktmächtigen Unternehmens als missbräuchlich erfolgen, wenn diese einer sachlichen Rechtfertigung entbehren, weil sie offensichtlich nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Grund oder zur Gegenleistung stehen oder wenn sich das Verhandlungsergebnis eines anderen Unternehmens für das jeweilige Produkt zu eigen gemacht wird.
Um dem ruinösen Preiskampf der großen Einzelhandelsunternehmen gerade mit Lebensmitteln wirksamer Einhalt gebieten zu können, wird der Deutsche Bauernverband auch die rechtzeitige unbefristete Verlängerung des bis 2017 befristeten Verbots des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln einfordern. Dieses Verbot muss so ausgestaltet werden, dass eine gerichtsfeste Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbaren Zahlungen durch die Kartellbehörden bestimmt werden kann.

„Nachhaltige Landwirtschaft ist der Schlüssel der Welternährung“

Kurzmitteilung

„Nachhaltige Landwirtschaft ist der Schlüssel der Welternährung“

Bernhard Conzen diskutiert für DBV auf dem 8. Deutschen Nachhaltigkeitstag

„Nur mit einer nachhaltigen Landwirtschaft gelingt es, Hunger und Unterernährung zu beseitigen und die Armut zu bekämpfen. Das Ziel ist, die Produktivität nach dem Prinzip mehr ernten mit weniger und gezielterem Einsatz an Betriebsmitteln zu verbessern.“ Dies erklärte Bernhard Conzen, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes in einer Podiumsdiskussion auf dem 8. Deutschen Nachhaltigkeitstag in Düsseldorf (27.11.2015). Die Landwirtschaft müsse der weltweit steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Biomasse als nachwachsender Rohstoff mit einer Verbesserung der Produktivität auf der Grundlage der Nachhaltigkeit begegnen. Bodenfruchtbarkeit und Schutz von Umwelt und Gewässern einschließlich des Grundwassers umfassten eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landbewirtschaftung. Conzen zeigte auf, wie die Landwirte die Stickstoff-Düngung heute pflanzen- und standortgerecht ausbringen würden. Eine zukunftsorientierte Landwirtschaft nutze den ackerbaulichen, technischen und züchterischen Fortschritt, um Nitrateinträge in das Grundwasser soweit möglich zu vermeiden. Zu berücksichtigen sei aber, dass Gewässerbelastungen aus früheren Jahrzehnten häufig erst heute sichtbar werden.

Mit nachhaltiger und effizienter Landwirtschaft kann die Welt ernährt werden

Kurzmitteilung

Mit nachhaltiger und effizienter Landwirtschaft kann die Welt ernährt werden

DBV zum Welternährungstag 2015

Eine nachhaltige und effiziente, von Bauernfamilien getragene Landwirtschaft ist der Schlüssel im weltweiten Kampf gegen Unterernährung. Dies betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) zum heutigen Welternährungstag (16.10.2015). Voraussetzung für eine solche erfolgreiche Landwirtschaft sind dem DBV zufolge Bodeneigentum, Zugang zu Ausbildung, Märkten, Kapital und Betriebsmitteln, Forschung und Wissenstransfer sowie nicht zuletzt unternehmerischer Freiraum und die Möglichkeit für die Landwirte, sich politisch und wirtschaftlich unabhängig zu organisieren. Während diese Voraussetzungen in Europa überwiegend gegeben sind, ist dies in vielen Teilen der Welt nicht der Fall und damit für diese Regionen eine Ursache für Hunger, Armut und Probleme in den ländlichen Räumen.

Steuer auf Pflanzenschutzmittel ohne Lenkungswirkung

Kurzmitteilung

Steuer auf Pflanzenschutzmittel ohne Lenkungswirkung

Vorschlag wiederholt bereits ad acta gelegte Konzepte

„Dem Vorschlag einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel liegt eine falsche Annahme zugrunde: Landwirte setzen Pflanzenschutzmittel nicht wegen günstiger Preise, sondern aufgrund ihres Nutzens für die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen sowie zur Sicherung von Ernten und deren Qualität ein.“ So bewertet Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers Robert Habeck. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelte der Grundsatz: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Laut Krüsken würde eine Steuer auf Pflanzenschutzmittel daher nicht deren Verwendung einschränken, sondern lediglich die Erzeugung verteuern.

Preisdruck im Milchmarkt ungebremst

Kurzmitteilung

Preisdruck im Milchmarkt ungebremst

Europäische Marktbeobachtungsstelle sieht Handlungsbedarf

Die Verlängerung und Verschärfung des russischen Importembargos übt nach Einschätzung der europäischen Milchmarktbeobachtungsstelle unverändert einen massiven Preisdruck auf den Milchmarkt aus.

Das Expertengremium  der Marktbeobachtungsstelle kommt aktuell  zu der Schlussfolgerung, dass es sich bei der angespannten Lage im Milchmarkt nicht um Marktversagen, sondern um eine politische Krise handele, die nicht von den europäischen Landwirten allein geschultert werden kann. Daher bestehe Handlungsbedarf vor allem zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bei den Milcherzeugerbetrieben.

Rukwied: Erleichterungen bei Dokumentationspflichten auch für die Landwirtschaft schaffen

Kurzmitteilung

Rukwied: Erleichterungen bei Dokumentationspflichten auch für die Landwirtschaft schaffen

Bauern- und Arbeitgeberpräsident wenden sich an Ministerin Nahles

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, fordert, die aktuell vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu ermöglichen. In einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles forderte Rukwied gemeinsam mit dem Präsidenten des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber, Martin Empl, dies über eine entsprechende Verordnung umzusetzen.